Delegiertenversammlung Wahlperiode 2023-2028
Die Delegiertenversammlung – das Parlament der hessischen Ärzteschaft – ist das oberste Organ der Landesärztekammer und besteht aus 80 gewählten Mandatsträgerinnen und -trägern. Die Wahlen sind frei und geheim. Aktives Wahlrecht haben die Ärztinnen und Ärzte in Hessen.
Grundsätzlich sind alle Mitglieder der Ärztekammer (auch ohne Mandat) als Gäste zur Delegiertenversammlung eingeladen.
Aktuelles:
Die 8. ordentliche Delegiertenversammlung findet am 22.03.2025 ab 10:00 Uhr s.t. im Bildungszentrum der Landesärztekammer Hessen, Carl-Oelemann-Weg 5, in 61231 Bad Nauheim statt. Die Veranstaltung ist mitgliederöffentlich. Die Tagesordnung wird spätestens mit der März-Ausgabe des Hessischen Ärzteblattes bekanntgegeben.
Tagesordnung
Die Tagesordnung zur 8. ordentlichen Delegiertenversammlung am 22.03.2025 finden Sie hier.
Vorbefassung gem. Art. 5 bis 7 der Richtlinie (EU) 2018/958 - Verhältnismäßigkeitsrichtlinie
Beim Erlass neuer oder der Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die dem Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABl. EU Nr. L 173 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, sind die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/958 in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung ist für neue oder zu ändernde Vorschriften erforderlich, welche die Aufnahme oder Ausübung eines Berufs oder einer bestimmten Art seiner Ausübung beschränken.
Gemäß § 17 Abs. 6 Heilberufsgesetz ist vor der Beschlussfassung der Delegiertenversammlung über eine Vorschrift auf der Website der Kammer ein Entwurf der Vorschrift für einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen. Es besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, die Vorschrift auf ihre Verhältnismäßigkeit, insbesondere auf die Einhaltung der Vorgaben der Art. 5 bis 7 der Richtlinie (EU) 2018/958 zu kommentieren. Stellungnahmen können im Zeitraum der Einstellung der Entwürfe der Vorschriften vom 12. bis einschließlich 27. Februar 2025 an die E-Mail-Adresse rechtsabteilung@laekh.de gesendet werden.
Rechtsvorschriften, die in die Vorbefassung gehen:
Die Delegiertenversammlungen der Landesärztekammer Hessen in der Wahlperiode 2023-2028:
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7. Sitzung der Delegiertenversammlung am 23.11.2024
- Tagesordnung
- “Weiterbildung im Fokus halten - 7. ordentliche Delegiertenversammlung der Wahlperiode 2023-2028”, Hessisches Ärzteblatt 01/2025, S. 7 ff.
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6. Sitzung der Delegiertenversammlung am 25.09.2024
- Tagesordnung
- “Jahresabschluss 2023 des Versorgungswerkes - 6. ordentliche Delegiertenversammlung am 25. September 2024”, Hessisches Ärzteblatt 11/2024, S. 584 f.
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5. ordentliche Delegiertenversammlung am 23.03.2024
- Tagesordnung
- “Gemeinsam den aktuellen Herausforderungen begegnen - 5. Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen (Wahlperiode 2023–2028)”,
Hessisches Ärzteblatt 05/2024, S. 255 ff.
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4. ordentliche Delegiertenversammlung am 29.11.2023 - online
- Tagesordnung
- “Jahresabschluss 2022 des Versorgungswerkes - 4. ordentliche Delegiertenversammlung am 29. November 2023”, Hessisches Ärzteblatt 01/2024, S. 14 f.
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3. ordentliche Delegiertenversammlung am 25.11.2023
- Tagesordnung
- “Delegierte verabschieden Kammerhaushalt - 3. ordentliche Delegiertenversammlung der Wahlperiode 2023–2028”, Hessisches Ärzteblatt 01/2024, S. 8 ff.
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2. ordentliche Delegiertenversammlung am 20.09.2023 - online - abgesagt
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1. und konstituierende Delegiertenversammlung am 09.09.2023