Junge Ärztinnen und Ärzte/Berufseinstieg
Endlich Ärztin / Endlich Arzt!
Gratulation zum erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums! Die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) möchte Ihnen von nun an als Partner zur Seite stehen und Sie über alle wichtigen Belange informieren und beraten.
Anmeldung
Sie haben die Approbation endlich in der Tasche und möchten in Hessen den ersten Job antreten? Oder sind Sie in Hessen wohnhaft und auf der Suche nach dem passenden Berufseinstieg?
Dann führt Sie der erste Schritt zur Landesärztekammer, um sich dort innerhalb eines Monats nach der Aufnahme Ihrer ärztlichen Tätigkeit anzumelden.
Füllen Sie dafür bitte zunächst den elektronischen Meldebogen aus. Zusammen mit Ihrer Approbations- bzw. Promotionsurkunde (als amtlich beglaubigte Abschrift oder Kopie) können Sie uns den Meldebogen per Post zusenden an:
Landesärztekammer Hessen
ZMD-Erfassungsstelle
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt am Main
Bezirksärztekammern
Gerne informieren wir Sie auch persönlich über die Leistungen der Landesärztekammer: Willkommens- und Informationsveranstaltungen für neue Mitglieder werden von den Bezirksärztekammern der LÄKH organisiert. Welche der sechs hessischen Bezirksärztekammern (Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel, Marburg und Wiesbaden) für Sie zuständig ist, können Sie mit Hilfe der Postleitzahlensuche erfahren. Geben Sie hierfür einfach die Postleitzahl Ihrer Arbeitsstätte bzw. – falls Sie Ihren Beruf noch nicht ausüben – Ihres Wohnorts ein.
Informationsabende für Neumitglieder
Wir möchten Ihnen als Neumitglied die Angebote und Aufgaben der Landesärztekammer Hesssen und ihrer Bezirksärztekammern gerne persönlich näherbringen und veranstalten dazu immer wieder Informationsabende für Neumitglieder, die online und vor Ort in den Bezirksärztekammern stattfinden. Die Informationsabende sollen Ihnen einen Eindruck über unsere Beratungs- und Fortbildungsangebote vermitteln und Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre Ansprechpartner/-innen kennenzulernen. Sie erhalten außerdem Tipps für den Einstieg in Ihr Berufsleben und bei der Facharztweiterbildung. Bei der Teilnahme vor Ort besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich persönlich mit den ehrenamtlichen Vorsitzenden der Bezirksärztekammern auszutauschen und mehr zu erfahren über lokale Projekte.
Wann die Informationsabende stattfinden, erfahren Sie auf der Seite Termine.
Die Informationen des Begrüßungsabends "Willkommen in Ihrer Ärztekammer" vom 10.10.2024 haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Portal
Neben der Anmeldung bei der Landesärztekammer registrieren Sie sich bitte auch bei unserem Portal. Das Portal ist fortan Ihr direkter Draht zur Kammer. Darüber können Sie einfach und bequem Ihre Meldedaten aktualisieren, nach zur Weiterbildung befugten Ärztinnen/Ärzten suchen, Ihren Arztausweis beantragen u.v.m.
Weiterbildung
Selbstverständlich informieren wir Sie auch umfassend zu Ihrer Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt. Ausführliche Infos und Kontaktdaten finden Sie auf den Weiterbildungsseiten.
Hessisches Ärzteblatt und Deutsches Ärzteblatt
Nach Ihrer Anmeldung bei der Landesärztekammer erhalten Sie als Mitglied sowohl das Hessische Ärzteblatt als auch das Deutsche Ärzteblatt. Die Zeitschriften werden von der Landesärztekammer Hessen bzw. der Bundesärztekammer herausgegeben und erscheinen monatlich. Das Hessische Ärzteblatt informiert Sie regelmäßig über wichtige Themen aus der Medizin und dem Gesundheitswesen und hält Sie u .a. über die für Ihre Weiterbildung relevanten Inhalte auf dem Laufenden.
Hessisches Krebsregister
Hessische Ärztinnen und Ärzte, die an der onkologischen Behandlung einer Patientin bzw. eines Patienten mitwirken, sind gemäß § 4 Hessisches Krebsregistergesetz (KRG HE) verpflichtet, Behandlungsinformationen an das Hessische Krebsregister zu übermitteln. Sofern eine meldepflichtige Krebserkrankung vorliegt, erfolgt dies über Meldungen zu folgenden Meldeanlässen:
- Diagnose einer Tumorerkrankung
- Histologische, zytologische und autoptische Sicherung der Diagnose
- Beginn sowie der Abschluss einer therapeutischen Maßnahme (Operation, Strahlentherapie, systemische Therapie)
- Änderungen im Krankheitsverlauf bzw. Ergebnis der Nachsorge
- Tod der Patientin oder des Patienten
Meldepflichtig sind Einrichtungen, die an der Krebsbehandlung von Krebspatientinnen und -patienten mitwirken. Dazu gehören Krankenhäuser, ärztliche bzw. zahnärztliche Praxen, andere ärztlich geleitete Einrichtungen und sonstige an der onkologischen Versorgung beteiligte Einrichtungen. Ansprechperson für das Krebsregister kann in einer Einzel- bzw. Berufsausübungsgemeinschaft eine Praxisinhaberin bzw. ein Praxisinhaber sein. In einer Krankenhausabteilung ist es in der Regel eine leitende Ärztin/Chefärztin bzw. ein leitender Arzt/Chefarzt. Zu beachten ist, dass nicht nur Pathologien meldepflichtig sind. Auch Einrichtungen anderer Fachgebiete müssen ihre Daten an das Krebsregister melden. Seit August 2023 droht bei Ausbleiben der Meldetätigkeit eine Sanktion.
Informationen zu Meldepflicht, Anmeldung und Meldeverfahren stehen auf der Website des Hessischen Krebsregisters zur Verfügung: www.hessisches-krebsregister.de
Altersvorsorge / Versorgungswerk
Die ärztliche Tätigkeit gehört in Deutschland zu den Freien Berufen, genauer: zu den Kammerberufen. Damit ist eine von der Deutschen Rentenversicherung unabhängige Altersvorsorge in einem eigenen Versorgungswerk möglich, die für den Großteil der deutschen Ärztinnen/Ärzte deutlich vorteilhafter ist.
Durch Ihre Mitgliedschaft bei der Landesärztekammer werden Sie auch Mitglied in unserem Versorgungswerk. Diese Einrichtung der Kammer sichert Sie im Alter und bei möglicher Berufsunfähigkeit ab. Bitte melden Sie sich – am besten sofort nach Ihrer Anmeldung bei der Kammer – beim Versorgungswerk an. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Versorgungswerks.
Zu diesen und weiteren Fragen rund um die Versicherung und Altersvorsorge, die eventuell nicht gleich präsent sind, werden Sie die Kolleginnen und Kollegen vom Versorgungswerk gerne beraten.
Damit Sie neben Ihrer Absicherung bei dem Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen nicht doppelt zahlen müssen, können Sie von der Pflichtmitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung befreit werden. Reichen Sie dafür den Antrag auf Befreiung bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Das kann bereits vor Ihrem Berufseinstieg, muss aber spätestens innerhalb der ersten drei Monate nach Ihrem Berufsbeginn erfolgen. Zögern Sie also lieber nicht zu lange! Die Kolleginnen und Kollegen vom Versorgungswerk unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
Berufshaftpflichtversicherung
Gerade im Arztberuf kommt es immer wieder zu finanziellen Forderungen und etwaigen Rechtsansprüchen bei Komplikationen o. Ä. Deswegen müssen Sie als in Deutschland tätige Ärztin/ tätiger Arzt noch vor Ihrem Berufsbeginn zumindest eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Informieren Sie sich dazu bitte bei den zuständigen Versicherungsunternehmen.
Checkliste
Um sicher zu gehen, dass Sie auch keine Station auf dem Weg zum Berufseinstieg übersehen und auch alle wichtigen Unterlagen beisammen haben, haben wir eine Checkliste für Sie vorbereitet.
Wir freuen uns, dass Sie sich für Hessen entschieden haben, und wünschen Ihnen einen guten Start ins Berufsleben!