Behandlungsfehler - Gutachter- und Schlichtungsstelle
Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein im Bereich der Landesärztekammer Hessen tätiger Arzt bei Ihrer Behandlung einen vorwerfbaren Fehler begangen hat und Sie dadurch einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, können Sie sich an die Gutachter- und Schlichtungsstelle für ärztliche Behandlungen der Landesärztekammer Hessen wenden.
Sie können hierfür ein Formular nutzen, das Sie online ausfüllen und am Ende der Eingabe Ihrer Daten mit Klick auf die Schaltfläche "Dokument aufrufen" öffnen müssen. Das Formular kann nicht per E-Mail versandt werden. Drucken Sie das Formular daher aus und schicken uns dieses sowie die Schweigepflichtentbindungserklärung und weitere erforderliche Unterlagen unterschrieben per Post an folgende Adresse:
Gutachter- und Schlichtungsstelle für ärztliche Behandlungen im Bereich der Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt
Hier gelangen Sie zum Formular "Antrag auf Prüfung einer ärztlichen Behandlung":
Flyer "Wegweiser für das Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen"
Die Landesärztekammer Hessen hat einen Wegweiser für das Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle herausgegeben. Diesen können Sie als PDF-Datei hier herunterladen.
Mitglieder der Gutachter- und Schlichtungsstelle:
- Karl Klamp, Vors. Richter am LG a. D., Vorsitzender
- Martina Müller, Vors. Richterin am LG a. D., Stellv. Vorsitzende
- Marie-Luise Bogner, Richterin am OLG a. D.
1977 wurde die in ihrer Arbeit von der Kammer unabhängige Gutachter- und Schlichtungsstelle gegründet. Die Stelle wird von Juristen (ehemals Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht und Landgericht) geleitet und überprüft ärztliche Behandlungen auf behauptete Fehler in einem freiwilligen, für den Antragsteller kostenlosen Verfahren. Dabei wird untersucht, ob einer Ärztin oder einem Arzt, die der Landesärztekammer Hessen als Mitglied angehören, ein Behandlungsfehler in Diagnostik oder Therapie unterlaufen ist, der mit gesundheitlichen Komplikationen eines Patienten verbunden ist. Auch der Frage, ob der Patient vor seiner Behandlung ausreichend aufgeklärt wurde, geht die Gutachterstelle nach.
Wesentliche Aufgabe der Gutachter- und Schlichtungsstelle ist es, nicht nur die Voraussetzungen für einen gegebenenfalls notwendigen Schadensausgleich zu schaffen, sondern ein möglicherweise beschädigtes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten wiederherzustellen.
Die Gutachter- und Schlichtungsstelle wird auf schriftlichen Antrag eines der Beteiligten tätig. Nachdem die vollständigen Krankenunterlagen vorliegen, werden die Sachverhalte einem erfahrenen, fachspezifischen Sachverständigen zur Begutachtung übergeben. Ist die Patientin oder der Patient oder einer der Beteiligten nicht mit dessen Gutachten einverstanden, entscheidet die Kommission. Zur Beurteilung durch die Kommission werden neben einem der juristischen Mitglieder der Gutachterstelle als Vorsitzendem mehrere Fachgutachter aus dem Gebiet, dem der Schadensfall zuzuordnen ist, hinzugezogen. Der Sachverständige, der das zu überprüfende Gutachten erstattet hat, ist dabei nicht stimmberechtigt.
Ergebnis des Verfahrens vor der Gutachterstelle ist die Entscheidung, ob anhand der schriftlichen Unterlagen ein Behandlungsfehler des Arztes, der zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Patienten geführt hat, festzustellen ist.
Übersicht über die Verfahren der Gutachter- und Schlichtungsstelle:
Jahr | Anträge | Erledigungen gesamt | Sachentschei- dungen | davon Kommissions- entschei- dungen | Behandlungs- fehler in Zahlen | Behandlungs- fehler in % | sonstige Erledi- gungen |
2023 | 761 | 800 | 384 | 205 | 104 | 27,1 | 416 |
2022 | 721 | 895 | 423 | 216 | 93 | 22 | 472 |
2021 | 804 | 894 | 534 | 293 | 128 | 24 | 360 |
2020 | 858 | 809 | 434 | 217 | 93 | 21,4 | 375 |
2019 | 872 | 843 | 424 | 210 | 115 | 27,1 | 419 |
2018 | 899 | 765 | 413 | 220 | 110 | 26,6 | 352 |
2017 | 905 | 855 | 436 | 224 | 106 | 24,3 | 419 |
2016 | 904 | 884 | 511 | 294 | 126 | 24,7 | 373 |
2015 | 804 | 937 | 587 | 283 | 138 | 23,5 | 350 |
2014 | 981 | 968 | 603 | 298 | 152 | 25,2 | 365 |
2013 | 902 | 857 | 498 | 226 | 126 | 25,3 | 359 |
2012 | 983 | 922 | 555 | 262 | 127 | 22,8 | 367 |
2011 | 770 | 888 | 592 | 280 | 144 | 24,3 | 296 |
2010 | 817 | 794 | 495 | 249 | 106 | 22 | 299 |
2009 | 891 | 869 | 565 | 236 | 113 | 20 | 304 |
Die meisten Fälle sind in der Chirurgie – insbesondere den Fachgebieten Orthopädie/Unfallchirurgie und Allgemeinchirurgie – zu verzeichnen, gefolgt von Innerer Medizin und Frauenheilkunde.
Eklatante Fehler konnten nur selten festgestellt werden. Bei den vermeidbaren Fehlern handelt es sich zumeist um Unaufmerksamkeiten und Nachlässigkeiten, wie sie in allen Berufen vorkommen können. Die Gutachten und Kommissionsentscheidungen dienen auch dem Zweck, den behandelnden Ärzten über den Einzelfall hinaus Fehlerquellen aufzuzeigen.
Weitere Infos:
- Satzung der Gutachter- und Schlichtungsstelle für ärztliche Behandlungen im Bereich der Landesärztekammer Hessen
- Zahl ärztlicher Behandlungsfehler in Hessen geht 2022 erneut auf Tiefstand zurück
(Pressemitteilung vom 10.03.2023) - Unabhängig und objektiv: Die Arbeit der Gutachter- und Schlichtungsstelle
(Hessisches Ärzteblatt, Ausgabe 11/2017, S. 619-622) - 40 Jahre Gutachter- und Schlichtungsstelle - Bericht über die Jahre 2006 bis 2016
(Hessisches Ärzteblatt, Ausgabe 11/2017, S. 616 ff.)