Die Bezirksärztekammern der Landesärztekammer Hessen
Was sind Bezirksärztekammern?
Neben dem Hauptsitz der Landesärztekammer in Frankfurt sind in Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel, Marburg und Wiesbaden sechs Bezirksärztekammern als regionale Verwaltungsstellen ohne eigene Rechtsnatur eingerichtet (gemäß § 13 unserer Hauptsatzung). Die sechs Bezirksärztekammern sind unselbständige Einheiten der Landesärztekammer Hessen, die regional verteilt Arbeiten aus den Bereichen Mitgliederverwaltung, Ausbildungswesen zur/zum Medizinischen Fachangestellten und Sekretariatsaufgaben für die Vorsitzenden der Bezirksärztekammern erledigen. Sie sind Ansprechpartner für Ärztinnen und Ärzte vor Ort und bieten an ihren Standorten Beratung und Information.
Einer Bezirksärztekammer gehören die in ihrem Bereich tätigen Kammermitglieder und die freiwilligen Mitglieder an, die entweder ihren ersten Wohnsitz im Bereich der Bezirksärztekammer haben oder zuletzt dort tätig waren.
Die Aufgaben der Bezirksärztekammern im Überblick:
- Führen des Arztregisters
- Fortbildung auf Bezirksebene
- Informationsveranstaltungen für neue Mitglieder
- Schlichtungen zwischen Ärzten sowie zwischen Ärzten und Patienten
- Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
- Aufgaben im Bereich des Ausbildungswesens: Medizinische Fachangestellte
Welche Bezirksärztekammer ist für mich zuständig?
Wenn Sie wissen möchten, welche Bezirksärztekammer für Sie zuständig ist, können Sie über die Postleitzahl Ihres Dienstortes hier die zuständige Stelle finden.
Besonderheiten:
Bezirksärztekammer Gießen:
Die Bezirksärztekammer Gießen ist zuständig für die Ausstellung des neuen Arztausweises im Scheckkartenformat für ganz Hessen.
Bezirksärztekammer Kassel:
Die Bezirksärztekammer Kassel ist hessenweit zuständig für alle Fragen rund um den Portalzugang auf der Website.