Fortbildungspunktekonto
Gesetzliche Grundlagen
Ärztliche Fortbildung trägt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung bei. Deshalb verpflichtet die Berufsordnung in Hessen alle Ärztinnen und Ärzte dazu, sich kontinuierlich fortzubilden.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte in den Krankenhäusern eine dokumentierte Fortbildung in den §§ 95d und 136b, Abs. 1, Satz 1 SGB V gesetzlich verankert. Innerhalb von 5 Jahren müssen mindestens 250 CME (Continuing Medical Education) – Punkte durch die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen erworben werden, die von den Ärztekammern anerkannt sind.
Aufgabe der Landesärztekammer Hessen
Die Landesärztekammer Hessen verwaltet das sogenannte Fortbildungspunktekonto, d. h. sie protokolliert die besuchten anerkannten Veranstaltungen mitsamt den dafür festgelegten Punkten für jedes hessische Mitglied (ausgenommen Mitglieder, die bei einer anderen Kammer Hauptmitglieder sind). Mit diesem Service erhalten Ärztinnen und Ärzte eine elektronische und komfortable Übersicht ihres aktuellen Punktestandes. Ist ein/eine niedergelassener/niedergelassene Kassenarzt/Kassenärztin nachweispflichtig erfolgt gemäß § 9 des Heilberufsgesetzes eine Punktekontostandabfrage der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Die zu einem Stichtag erworbene Gesamtpunktzahl wird daraufhin von der Landesärztekammer übermittelt. Fachärzte/Fachärztinnen in den Krankenhäusern sind ihrem jeweiligen ärztlichen Direktor gegenüber nachweispflichtig. Die Festlegung des 5-Jahres-Zeitraums ist Sache der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. der Klinikleitung.
Weitere Informationen über Zuständigkeiten und Abläufe finden Sie unter den FAQ bzw. entnehmen Sie der aktuellen Fortbildungsordnung.
Einsicht in das Fortbildungspunktekonto für Mitglieder...
...über das Portal:
Über das Portal unter "Fort- und Weiterbildung" auf der Seite "Punktekonto" besteht die Möglichkeit, nach erfolgreicher Registrierung den aktuellen Stand des Fortbildungspunktekontos im Internet einzusehen und einen aktuellen Punktekontoauszug auszudrucken. Den Service, der rund um die Uhr erreichbar ist, finden Sie unter: https://portal.laekh.de
...mit Hilfe der FobiApp:
Mit der App für Fortbildung der Landesärztekammer Hessen können Mitglieder neben anderen Funktionen, wie die Veranstaltungssuche, ihr Punktekonto einsehen. Um diesen Service nutzen zu können, ist eine Freischaltung über das Portal erforderlich. Weitere Infos zur FobiApp finden Sie hier.
Fortbildungsbescheinigungen einreichen
Unter "Fort- und Weiterbildung" auf Ihrer Seite "Punktekonto" im Portal gibt es einen Upload-Service für Ihre Teilnahmebescheinigungen. Folgende Formate können verarbeitet werden: PDF, TIFF, JPEG, GIF und PNG. Die max. Dateigröße beträgt 10 MB. Sie können uns Ihre Teilnahmebescheinigungen auch gerne weiterhin per Post, Fax und E-Mail zusenden.
Hinweis:
Bitte achten Sie beim Einreichen von Teilnahmebescheinigungen darauf, nur Dokumente einzureichen, die mit einem EFN-Barcode versehen sind, damit diese automatisiert verarbeitet werden können.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Fortbildungspunktekonto
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Wer sind meine Ansprechpartner/-innen in der Landesärztekammer Hessen für das Punktekonto?
Für Fragen rund um das Punktekonto stehen Ihnen folgende Sachbearbeiterinnen zur Verfügung:
Maria Kokka-Koutsidou
Fon: 069 97672-554Tanja Schäfer
Fon: 069 97672-553E-Mail-Adresse für Fragen, Hinweise oder Probleme: punktekonto@laekh.de
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Wie registriere ich mich im Portal?
Bitte rufen Sie das Portal über den folgenden Link auf: https://portal.laekh.de
Klicken Sie danach auf den Button "Zugang beantragen" und füllen Sie das Formular aus. Nachdem Sie auf den Button "Registrieren" geklickt haben, erhalten Sie anschließend eine E-Mail mit einem vorläufigen Einmalkennwort. Nach dem erfolgreichen Login werden Sie aufgefordert, dieses Kennwort zu ändern. Als Mitglied der Landesärztekammer Hessen erhalten Sie erweiterte Portalfunktionen (Arztausweis bestellen, persönliches Punktekonto, etc.). Erst wenn Sie das Kennwort, das Sie per Post an Ihre Privatadresse gesendet bekommen haben, bei der Portalanmeldung eingeben, haben Sie Zugriff auf diese erweiterten Portalfunktionen und auf ihr Punktekonto.Bei Fragen zur Registrierung können Sie sich gerne an die Servicestelle Portal wenden: Fon: 0561 91318-33, E-Mail: portal@laekh.de
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Wie kann ich meinen Punktekontostand erfahren?
Schnell, einfach und rund um die Uhr über das Portal:Klicken Sie im Portal auf den Reiter "Fort- und Weiterbildung" und anschließend auf den Menüpunkt "Punktekonto". Dort werden Ihnen automatisch die Punkte der vergangenen 5 Jahre ab heutigem Datum angezeigt. Um den Punktestand Ihres individuellen Fortbildungszeitraums zu erfahren, geben Sie bitte Ihr gewünschtes Datum mit Hilfe des Kalenders ein und bestätigen Sie mit "Aktualisieren". Ebenso werden Ihnen in dem ausgewählten 5-Jahres-Zeitraum Ihre besuchten Veranstaltungen angezeigt. VNR, Titel, Ort, Beginn, Punkte und Kategorie sind in dem Überblick enthalten. Nach diesen Angaben können Sie auch im Suchfeld selektieren.
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich selbst einen Fortbildungsnachweis nach §95d und §136b, Abs. 1, Satz 1 SGB V zu erstellen. Dazu markieren Sie die gewünschten Veranstaltungen und lassen sich über den Button "Fortbildungsnachweis erzeugen", eine PDF-Datei erstellen, die Sie speichern oder ausdrucken und der zuständigen Stelle als Nachweis vorlegen können.
Über die FobiApp:
Über die FobiApp können Sie Ihr Punktekonto jederzeit anzeigen lassen. Mehr Infos dazu finden Sie auf der Seite FobiApp.
per E-Mail:
Gerne können Sie der Abteilung ZMD-Punktekonto eine E-Mail senden an punktekonto@laekh.de.
per Telefon:
Gerne können Sie die Mitarbeiter der Abteilung ZMD-Punktekonto anrufen. Aus Datenschutzgründen teilen wir Ihnen nach eindeutiger Identifizierung Ihren Punktekontostand mit bzw. lassen Ihnen einen aktuellen Auszug an Ihre Privatadresse zukommen.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Maria Kokka-Koutsidou, Fon: 069 97672-554
Tanja Schäfer, Fon: 069 97672-553 -
Wo finde ich im Portal mein Punktekonto?
Nach Ihrer Anmeldung im Portal finden Sie Ihr Punktekonto unter "Fort-und Weiterbildung" > "Punktekonto".
Voraussetzung dafür ist, dass Sie die erweiterten Portalfunktionen freigeschaltet haben.
Bei Fragen zur Registrierung können Sie sich auch gerne an die Servicestelle Portal wenden:Fon: 0561 91318-33
E-Mail: portal@laekh.de -
Welche Funktionen stehen mir im Portal zur Verfügung?
Über das Portal stehen Ihnen als Mitglied der Landesärztekammer Hessen folgende Funktionen bereit:
- Einblick in Ihr Punktekonto
- Erstellung eines Punktekontoauszuges/Fortbildungsnachweises oder Zertifikats
- Hochladen von Teilnahmebescheinigungen durch die Teilnehmer/-innen
- Bestellung von Fortbildungsetiketten
- Teilnahme an Online-Fortbildungen des Hessischen Ärzteblattes (CME-Fortbildungen)
- Anmeldung zu Akademie-Veranstaltungen
- Erstellung einer Mitgliedsbescheinigung
- Beantragung eines Arztausweises (Mitgliedsausweises oder eHBAs)
- Einblick in Ihre bei uns gemeldeten Daten
- Änderungen Ihrer Meldedaten bequem über das Formular "Änderungsmeldung" melden
- Suchdienste, wie z. B. die Arztsuche oder die Veranstaltungssuche
- Ihr persönliches Postfach, in welchem Sie Mitteilungen der Landesärztekammer Hessen erhalten
- Verwaltung Ihrer Einwilligungen (wie z. B. für Mailings der Kammer)
- u.v.m.
Vorteil des Portals ist, dass Ihnen rund um die Uhr viele Serviceleistungen der Landesärztekammer Hessen zur Verfügung stehen. Das Portal wird stetig für Sie optimiert, erweitert und ergänzt.
Haben Sie Wünsche, Anregungen oder Kritik? Wenden Sie sich gerne an die Servicestelle Portal (Fon: 0561 91318-33, E-Mail: portal@laekh.de).
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Wie erzeuge ich einen Fortbildungsnachweis nach SGB V oder ein Zertifikat?
Bitte rufen Sie das Portal über den folgenden Link auf: https://portal.laekh.de. Klicken Sie auf den Reiter "Fort- und Weiterbildung" und anschließend auf den Menüpunkt "Punktekonto". Dort werden Ihnen automatisch die Punkte der vergangenen 5 Jahre ab heutigem Datum angezeigt. Um den Punktestand Ihres individuellen Fortbildungszeitraums zu erfahren, geben Sie bitte Ihr gewünschtes Datum mit Hilfe des Kalenders ein und bestätigen Sie mit "Aktualisieren". Ebenso werden Ihnen in dem ausgewählten 5-Jahres-Zeitraum Ihre besuchten Veranstaltungen angezeigt. VNR, Titel, Ort, Beginn, Punkte und Kategorie sind in dem Überblick enthalten. Nach diesen Angaben können Sie auch im Suchfeld selektieren.
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich selbst einen Fortbildungsnachweis nach §95d und §136b, Abs. 1, Satz 1 SGB V zu erstellen. Dazu markieren Sie die gewünschten Veranstaltungen und lassen sich, über den Link "Fortbildungsnachweis erzeugen", eine PDF-Datei erstellen, die Sie speichern oder ausdrucken und der zuständigen Stelle als Nachweis vorlegen können. Des Weiteren können Sie sich ein Fortbildungszertifikat erstellen, sofern Sie min. 250 Fortbildungspunkte in den letzten 5 Jahren erworben haben. Dazu betätigen Sie den Link "neues Fortbildungs-Zertifikat erstellen". Auch hier öffnet sich ein PDF-Dokument, welches Sie ausdrucken oder speichern können. Dieses Zertifikat dient jedoch lediglich zum Aushang in Ihrer Praxis und nicht als gesetzlicher Fortbildungsnachweis.
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Wie gelangen die Punkte einer besuchten Veranstaltung auf mein Punktekonto?
Ihre erworbenen Fortbildungspunkte können über zwei Wege auf Ihr Punktekonto gelangen:
Durch Meldung des Veranstalters/der Veranstalterin
Einzelheiten zur elektronischen Meldung durch den Veranstalter/die Veranstalterin finden Sie in der Antwort unter der FAQ Nr. 21 auf der Seite Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen.
Durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin selbstDer Veranstalter/Die Veranstalterin ist dazu verpflichtet, Teilnahmebescheinigungen mit Veranstaltungsnummer, Datum und Unterschrift nach der Veranstaltung auszustellen. Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer reicht diese, mit einem EFN-Barcode versehene, Teilnahmebescheinigung bei der Landesärztekammer ein (per Post, E-Mail, Fax oder Upload-Service im Portal der Landesärztekammer Hessen).
Hinweis: Bitte prüfen Sie Ihr Punktekonto regelmäßig auf Richtigkeit und Vollständigkeit ganz einfach und rund um die Uhr über das Portal oder die FobiApp.
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Wie kann ich Teilnahmebescheinigungen bei der Ärztekammer einreichen?
Die Bescheinigungen können von Ihnen eingereicht werden:
- durch Hochladen im Portal (Menüpunkte: Fort- und Weiterbildung > Punktekonto)
- oder in Kopie (bitte KEINE Originale) per Post an:
Landesärztekammer Hessen
Abt. ZMD-Punktekonto
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt
- oder per E-Mail an: punktekonto@laekh.de
- oder per FAX an: 069 97672-68560
Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass schlecht abfotografierte Dokumente nicht bearbeitet werden können. - durch Hochladen im Portal (Menüpunkte: Fort- und Weiterbildung > Punktekonto)
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Warum weicht die Gesamtpunktzahl von der anrechenbaren Punktzahl ab?
Gemäß § 6 der Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Hessen dürfen seit dem 01.11.2014 in fünf Jahren maximal 50 Punkte in der Kategorie F (Wissenschaftliche Veröffentlichungen) angerechnet werden.
Beachten Sie bitte dazu auf Ihrem Fortbildungsnachweis:
- Im Feld "Gesamtpunktzahl" wird die gesamte Punktzahl angezeigt, die Sie in dem von Ihnen angegebenen Zeitraum erworben haben.
- Im Feld "davon anrechnungsfähig" werden die tatsächlich anrechenbaren Punkte nach der Fortbildungsordnung dargestellt. (Haben Sie z. B. in der Kategorie F 70 Punkte gesammelt, werden diese auf die maximale Anzahl von 50 Punkten in 5 Jahren automatisch reduziert. Alle Punkte, die über die erforderlichen Punkte hinausgehen, werden abgezogen.)
- In der Auswahlliste Ihres Punktekontos können Sie individuell Veranstaltungen auswählen. Die Gesamtpunkte dieser Selektion werden Ihnen im Feld "Punktzahl der ausgewählten Veranstaltungen" angezeigt
- Im Feld "Gesamtpunktzahl" wird die gesamte Punktzahl angezeigt, die Sie in dem von Ihnen angegebenen Zeitraum erworben haben.
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Wie gelangt mein Punktestand zur Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV Hessen)?
Für den vertragsärztlichen Bereich haben die KV Hessen und die Landesärztekammer Hessen gemäß § 9 (Abs. 2) des Heilberufsgesetzes ein elektronisches Datenaustauschverfahren geschaffen, über welches die KV Hessen für die/den jeweils nachweispflichtige/n Vertragsärztin/Vertragsarzt in einem standardisierten Verwaltungsverfahren den jeweiligen Gesamtpunktekontostand bei der Kammer abfragt.
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Wie gelangt mein Punktestand an die Leitung der Krankenhäuser?
Angestellte Fachärztinnen und Fachärzte im Krankenhaus müssen selbst den Fortbildungsnachweis gegenüber ihren Krankenhausleitungen nach Aufforderung vorlegen.
Ein elektronischer Datenaustausch existiert hier nicht. -
Was passiert mit meinen Punkten und der EFN, wenn ich in ein anderes Bundesland umziehe und die Ärztekammer wechsle?
Der aufnehmenden Ärztekammer stehen alle gebuchten Punkte über den Web-Service des Elektronischen Informationsverteilers (EIV) automatisch nach dem Wechsel zur Verfügung. Sollte dies nicht der Fall sein, dann erzeugen Sie sich einen Punktekontoauszug oder kontaktieren Sie Ihre vorherige Ärztekammer und lassen Sie sich einen Punktekontoauszug zukommen. Diesen sollten Sie der "neuen" Ärztekammer vorlegen.
Bei Wechsel der Ärztekammer behalten Sie Ihre bisherige EFN und können daher Ihre vorhandenen Barcode-Aufkleber weiterhin verwenden. -
Was ist der Unterschied zwischen einem Fortbildungsnachweis und einem Fortbildungszertifikat?
Der Fortbildungsnachweis gemäß den §§ 95 d und 136 b SGB V dient der Dokumentation, dass jeder Ärztin/jeder Arzt ihrer/seiner Verpflichtung, sich nach Berufsordnung fortzubilden, nachgekommen ist. Dieser Nachweis (Punktekontoauszug), auf dem die einzelnen Veranstaltungen für den vorgegebenen Fortbildungszeitraum detailliert aufgelistet sind, kann von jeder Ärztin und jedem Arzt selbst im Portal erzeugt und ausdruckt werden (siehe: Wie erzeuge ich einen Fortbildungsnachweis?) oder bei der Landesärztekammer angefordert werden.
Für niedergelassene Kassenärztinnen und -ärzte entfällt diese Vorlage des Fortbildungsnachweises bei der KVH, da hier der Gesamtpunktestand, der in einem bestimmten Zeitintervall erworben wurde, elektronisch übermittelt wird.
Nachweispflichtige Fachärztinnen und Fachärzte in den Krankenhäusern müssen dem zuständigen ärztlichen Direktor bzw. der zuständigen ärztlichen Direktorin den Fortbildungsnachweis vorlegen.
Das Fortbildungszertifikat können die Ärztinnen und Ärzte selbst ausdrucken. Dieses dient aber in Hessen nicht als Nachweis für die geleistete Fortbildung. Der Zusatz "Dieses Zertifikat dient nicht dem Nachweis gemäß den §95d und §136b, Abs. 1, Satz 1 SGB V" ist darauf vermerkt.
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Wann bin ich als Kassenärztin/-arzt oder Fachärztin/-arzt im Krankenhaus nachweispflichtig (wie lautet mein 5-Jahres-Zeitraum)?
Für den Fünf-Jahres-Zeitraum der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ist die Kassenärztliche Vereinigung Hessen zuständig. Sie können ihn nur dort erfragen.
Für den Fünf-Jahres-Zeitraum der Fachärztinnen und Fachärzte in der Klinik ist der ärztliche Direktor/die ärztliche Direktorin der Klinik zuständig.
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Wie kann ich neue Fortbildungsetiketten bestellen?
Fortbildungsetiketten (EFN-Barcodes) können wie folgt bestellt werden:
- über das Portal (Menüpunkte: Fort- und Weiterbildung > Fortbildungsetiketten bestellen)
- über die Sachbearbeiterinnen der Abteilung ZMD-Punktekonto (per Telefon/E-Mail)
- über die für Sie zuständige Bezirksärztekammer (per Telefon/E-Mail)
Welche Bezirksärztekammer für Sie zuständig ist, können Sie hier ermitteln.
- über das Portal (Menüpunkte: Fort- und Weiterbildung > Fortbildungsetiketten bestellen)
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Was ist der EIV?
EIV ist die Abkürzung für "Elektronischer Informationsverteiler". Der EIV ist ein Web-Service, der es möglich macht, dass die Punkte eines Teilnehmers bzw. einer Teilnehmerin einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung über die Grenzen des Bundeslandes hinweg an die jeweils zuständige Ärztekammer gelangen, sodass alle Ärztinnen und Ärzte die wechselseitige Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen unter den Kammern nutzen können.
Eine detaillierte Beschreibung zum EIV finden Sie unter Elektronischer Informationsverteiler (EIV) auf der Seite Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen.