SMC-B für Privatärztinnen und Privatärzte ohne Kassenzulassung

Privatärztliche Praxen ohne Kassenzulassung benötigen eine Institutionskarte SMC-B (Security Module Card Typ B), um sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden und als TI-Teilnehmer die Anwendungen der TI zu nutzen. Damit wird beispielsweise das Verordnen von elektronischen Rezepten, der lesende und schreibende Zugriff auf elektronische Patientenakten und Notfalldaten von Versicherten sowie die Teilnahme am sicheren Übermittlungsverfahren KIM ermöglicht.
Der TI-Zugang mit der SMC-B ist auch Voraussetzung für die ab Sommer 2024 verpflichtende Meldung an das Implantateregister Deutschland (IRD).

Ab dem 1. Juli 2024 nimmt das IRD den Regelbetrieb auf. Weitere Infos dazu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen hierzu am elektronischen Verfahren zur Registrierung von Brustimplantaten teilnehmen. Für das elektronische Meldeverfahren ist für alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ein Zugang zur Telematikinfrastruktur sowie eine Institutionskarte (SMB-C) verpflichtend. Mit der SMC-B können sich Praxen als berechtigte Teilnehmer an der TI identifizieren.

Ärztinnen und Ärzte, die keine Kassenzulassung haben, also privatärztlich tätig sind, erhalten die SMC-B über die gematik. Die gematik prüft vor der Ausgabe der SMC-B in Kooperation mit der zuständigen Ärztekammer, ob die antragstellende Ärztin bzw. der antragstellende Arzt einer Tätigkeit in Niederlassung nachgeht und damit Teil der Gesundheitsversorgung ist. Die Ärztin bzw. der Arzt muss dazu per Selbstauskunft die Tätigkeit in Niederlassung erklären. Bei Unklarheiten kann sich die antragstellende Ärztin bzw. der antragstellende Arzt an den Herausgeber der SMC-B für Privatpraxen, die gematik wenden.

Ablauf der Beantragung einer SMC-B für Privatärztinnen und -ärzte:

  • Über das Antragsportal der D-Trust wird eine Beantragung einer SMC-B gestartet.
  • Im Laufe des Antragsprozesses wird eine Mitgliedsbescheinigung, sowie die zuvor erwähnte Selbstauskunft verlangt. Zum Erhalt der Bescheinigung bei Ihrer Landesärztekammer folgen Sie der untenstehenden Beschreibung.*
  • Auf Anfrage übermitteln Sie bitte die Mitgliedsbescheinigung und die Selbstauskunft per E-Mail an die gematik.
  • Die gematik verifiziert die zugesandten Bestätigungen mit Hilfe des aufgebrachten Barcodes und prüft so ob diese tatsächlich von der Landesärztekammer Hessen ausgestellt wurden.
  • Die gematik gibt den Antrag gegenüber D-Trust frei.
  • D-Trust produziert die SMC-B und stellt sie Ihnen auf sicherem Wege zu.

*Beschreibung: Mitgliedsbescheinigung erstellen:

Zum Erhalt einer Mitgliedsbescheinigung für privatärztliche Tätigkeiten im Rahmen der Beantragung einer SMC-B melden Sie sich bitte am Portal der LÄK Hessen an und laden unter "Services/Mitgliedsbescheinigung erstellen" eine Mitgliedsbescheinigung für Privatärztinnen und Privatärzte inkl. Formular zur Selbstauskunft herunter.

Hinweis: Hierfür benötigen Sie den erweiterten Portalzugang.

Alternativ erhalten Sie eine Mitgliedsbescheinigung inkl. Formular zur Selbstauskunft auch auf telefonische Anfrage bei Ihrer zuständigen Bezirksärztekammer.

Weitere Informationen der gematik zur SMC-B und zum Antragsverfahren finden Sie im gematik Fachportal.

Hinweis: Mitglieder, die die SMC-B beantragen, müssen über einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) verfügen oder ihn nun beantragen. 

Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Seite “Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)”.