Altersvorsorge
Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen
Durch Ihre Mitgliedschaft in der Landesärztekammer Hessen werden Sie automatisch ein Pflichtmitglied im Versorgungswerk. Die verpflichtende Mitgliedschaft ersetzt Ihre Zugehörigkeit in anderen Versorgungseinrichtungen, von der Mitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich daher auf Antrag befreien lassen.
Antrag auf Befreiung von der Mitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung:
Damit Sie nicht doppelt zahlen, muss Ihr Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung innerhalb von drei Monaten nach Berufsbeginn beim Versorgungswerk eingereicht werden!
Das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) sichert die Mitglieder der LÄKH im Alter und bei Berufsunfähigkeit ab und unterstützt die Hinterbliebenen im Todesfall.
Bitte melden Sie sich umgehend beim Versorgungswerk an, die dafür notwendigen Informationen erhalten Sie auf der Website des Versorgungswerks.