Kammermitgliedschaft
Anmeldung
Wenn Sie die ärztliche Approbation bzw. die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes gemäß § 10 Bundesärzteordnung (z. B. für ausländische Ärztinnen und Ärzte) erhalten haben, gehören Sie kraft Gesetzes (Hessisches Heilberufsgesetz) unserer Ärztekammer an, sofern Sie in Hessen Ihren Beruf ausüben. Falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben und Ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben, so können sie freiwilliges Mitglied werden.
Für die Anmeldung können Sie den elektronischen Meldebogen verwenden.
Füllen Sie bitte den Meldebogen vollständig aus und reichen Sie uns alle notwendigen Unterlagen als beglaubigte Abschriften oder beglaubigte Kopien ein:
- Approbationsurkunde
- Erlaubnis gem. § 10 BÄO
- Promotionsurkunde
- Erlaubnis zum Führen ausländischer akademischer Grade
- Ernennungsurkunden
- Facharzturkunden
- Schwerpunktsbezeichnungsurkunden
- Zusatzbezeichnungsurkunden
Schicken Sie anschließend den mit Ihrer Unterschrift versehenen Meldebogen an die Landesärztekammer Hessen, ein entsprechendes Anschreiben wird nach dem Ausfüllen des elektronischen Meldebogens generiert.
Die Unterlagen senden Sie bitte an diese Adresse:
Landesärztekammer Hessen
ZMD-Erfassungsstelle
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt
Die Meldeordnung der Landesärztekammer Hessen finden Sie hier.
Mitgliedsbeiträge
Als in Hessen tätiger Arzt/tätige Ärztin sind Sie von nun an dazu verpflichtet, einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Höhe dieses Beitrages wird entsprechend der jeweils geltenden Fassung des Einkommensteuergesetzes ermittelt. Eine Beitragstabelle können Sie auf Seite 3 der Beitragsordnung einsehen.
Die Veranlagung Ihres Beitrags erfolgt mit Hilfe des Veranlagungsformulars, das Sie hier herunterladen können. Der Ratgeber zur Beitragsveranlagung stellt Ihnen wichtige Informationen zum Ausfüllen des Veranlagungsformulars zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zum Mitgliedsbeitrag finden Sie hier.