Clearingstelle

Auf Grundlage des Vertrages "Clearingstelle Rechtskonformität" bietet die Landesärztekammer Hessen in enger Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen sowie der Hessischen Krankenhausgesellschaft ihren Mitgliedern eine kostenfreie Prüfung von Kooperationsverträgen unter vertrags-, berufs- und krankenhausrechtlichen Gesichtspunkten an. Vertragsärzte, Medizinische Versorgungszentren, Praxisverbünde, Ärztenetze (etc.) oder Krankenhäuser aus Hessen bzw. deren rechtliche Vertreter können vom sogenannten Clearingverfahren bei der Clearingstelle Gebrauch machen.

In der gemeinsamen Geschäftsordnung für die Clearingstelle der Landesärztekammer Hessen, der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und der Hessischen Krankenhausgesellschaft (Stand September 2017) sowie in dem Merkblatt zur Prüfung ärztlicher Kooperationsverträge (Stand September 2017) informiert die Clearingstelle über ihr Angebot.

Sie haben Fragen hierzu oder wünschen eine Prüfung Ihres Kooperationsvertrages durch die Clearingstelle, dann senden Sie bitte Ihren vollständigen Vertrag zusammen mit den Anlagen und der Einverständniserklärung Ihres Vertragspartners (siehe Muster im Merkblatt zur Prüfung ärztlicher Kooperationsverträge) an:

Landesärztekammer Hessen
Rechtsabteilung/Clearingstelle
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt
Fon: 069 97672-113