Arztausweis der Landesärztekammer Hessen
Alle hessischen Mitglieder der Landesärztekammer Hessen können den Arztausweis bequem online über unser Mitgliederportal unter https://portal.laekh.de beantragen. Sollten Sie noch nicht für das Portal registriert sein, so können Sie sich dort registrieren und auf diesem Weg auch andere Services der Kammer nutzen.
Sollten Sie bei einem Kammerwechsel, einer Neuanmeldung oder einer Erstmeldung unsicher sein, ob Sie schon als Mitglied geführt werden, bitten wir Sie, sich zunächst mit Ihrer zuständigen Bezirksärztekammer in Verbindung zu setzen.
Der Ausweis wird durch die "Servicestelle Arztausweis" der Bezirksärztekammer Gießen erstellt. Neben den persönlichen Angaben befindet sich auf der Rückseite der Karte ein Aufdruck mit der "Einheitlichen Fortbildungsnummer" (EFN). Als Sicherheitsfeature fungiert das patentierte Holokote-Wasserzeichen.
Bitte beachten Sie:
Der Arztausweis gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren und wird kostenlos für alle Mitglieder ausgestellt. Er bleibt Eigentum der ausstellenden Ärztekammer und ist bei Beendigung der Kammerzugehörigkeit oder nach Aufforderung zurückzugeben. Bei Wegzug aus dem Kammerbereich kann die Gültigkeit des Arztausweises über unseren Verify-Dienst (https://portal.laekh.de/validatedoc.jsp) nicht mehr bestätigt werden. Eine Verlängerung des Ausweises ist nach Ablauf der Gültigkeit nicht möglich, Sie können jedoch jederzeit einen neuen Ausweis beantragen.
Verlust des Arztausweises:
Der Verlust des Arztausweises ist unverzüglich der "Servicestelle Arztausweis" unter der Telefonnummer 0641 94381-19 anzuzeigen, da der Arztausweis in Händen von Unbefugten missbräuchlich verwendet werden kann. Verloren gegangene Arztausweise verlieren ihre Gültigkeit.