Certificate of Good Standing - Unbedenklichkeitsbescheinigung
Steht ein beruflicher Wechsel ins Ausland an, wird oftmals die Vorlage eines sogenannten "Certificate of Good Standing" (Unbedenklichkeitsbescheinigung) verlangt.
Dieses Certificate ist ein Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des ärztlichen Berufes.
Es muss aktuell sein, d. h. bei Vorlage darf das Certificate in der Regel nicht älter als drei Monate sein. Nach Ablauf von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum verliert es seine Gültigkeit!
In Hessen ist für die Ausstellung eines Certificates entweder
- das Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) oder
- die Landesärztekammer Hessen (LÄKH)
zuständig.
Die Zuständigkeit für die Ausstellung dieser Bestätigung richtet sich danach, wo diese Bescheinigung vorzulegen ist. Bitte klären Sie vorab mit der das Certificate anfordernden Stelle, welches Certificate Sie vorlegen müssen.
Zur Unterscheidung:
- Das HLfGP erstellt ein Certificate, in dem Ihnen bestätigt wird, dass Sie über eine gültige Approbation verfügen und gegen Sie weder ein straf- noch ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet wurde.
Bei der Beantragung eines Certificates beim HLfGP sind weitere Unterlagen vorzulegen, wie z. B. ein einfaches polizeiliches Führungszeugnis. Nähere Informationen hierzu, die Ansprechpartner/-innen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Website des HLfGP. - Die LÄKH bescheinigt in einem Certificate dagegen allein die berufsrechtliche Unbedenklichkeit, d. h. eine Bestätigung über den Ausschluss berufsrechtlicher Bedenken.
Sofern Ihnen die Bestätigung der LÄKH ausreicht, möchten wir Sie bitten, das auf unserer Website für Sie bereitgestellte Antragsformular zu nutzen und uns dieses eingescannt per E-Mail an rechtsabteilung@lakeh.de zu übermitteln. Sollte Ihnen eine digitale Übermittlung nicht möglich sein, können Sie uns Ihren Antrag auch gerne auf dem Postweg zukommen lassen. Im Antragsformular können Sie u. a. die Auswahl treffen, ob Sie das Certificate in deutscher oder englischer Sprache wünschen.
Für die Erstellung der Bestätigung durch die LÄKH fällt eine Gebühr in Höhe von 60,00 EUR gemäß § 1 Anlage I Nr. 1110 der Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen an. Zusammen mit der Bestätigung erhalten Sie die Kostenrechnung.
Ist der Direktversand an Dritte (z. B. HLfGP) gewünscht, bitten wir dies im Antrag zu vermerken. Eine Weiterleitung ist uns aus Datenschutzgründen nur möglich, wenn das ausdrückliche Einverständnis hierfür vorliegt.
Für weitere Fragen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin, Sabine Schmitz, per E-Mail über rechtsabteilung@laekh.de oder auch telefonisch unter +49 (0)69 97672-113, zur Verfügung.