Startbild: Foto von einem jungen Arzt und einer jugen Ärztin, die auf der Treppe eines Krankenhauses sitzen

Weiterbildung verstehen

Konzeption der Weiterbildung / Der richtige Weg zum Facharzt
 

A = Approbation + Anmeldung + Antrag

Falls noch nicht geschehen: Sie müssen bei Ihrer zuständigen Behörde die Approbation beantragen.
Sie müssen bei der für Ihre Arbeitsstätte zuständigen Bezirksärztekammer angemeldet sein. Welche Bezirksärztekammer für Sie zuständig ist, können Sie mit Hilfe der Postleitzahlensuche ermitteln. Geben Sie die Postleitzahl Ihrer Arbeitsstätte ein.

Anträge und Merkblätter (z. B. zur Facharztprüfung oder zu einem Vorwegentscheid) finden Sie hier.

B = Befugnis

Ihr Weiterbilder muss über eine ausreichende Befugnis verfügen. Bitte achten Sie auf ggf. bestehende Auflagen der Befugnis, sowie Rotationen, gemeinsame Befugnisse etc. Im Zweifelsfall sprechen Sie bitte mit dem/der für das Fachgebiet zuständige/-n Sachbearbeiter/-in.
Eine Suche nach weiterbildungsbefugten hessischen Ärzten finden Sie hier.

C = Curriculum

Ihre Weiterbildung muss in zeitlicher und inhaltlicher Gestaltung den Vorgaben der für Sie gültigen Weiterbildungsordnung und -richtlinien entsprechen.

D = Dokumentation

Dokumentieren Sie die Inhalte Ihrer Weiterbildung von Beginn an auch auf den Dokumentationsbögen (vgl. hierzu Richtlinien der entsprechenden angestrebten Qualifikationen).
Dokumentieren Sie jährlich das Weiterbildungsgespräch mit Ihrem Weiterbilder in den Dokumentationsbögen. Aber Achtung: Bei Antrag auf Anerkennung einer Qualifikation sind die Anlagen zum Zeugnis einzureichen, nicht die Richtlinien!

E = Erwerb

Die Weiterbildung zum Erwerb einer Facharzt- und/oder Schwerpunktbezeichnung muss in der Regel ganztägig und in hauptberuflicher Stellung erfolgen. Eine Weiterbildung in Teilzeit muss mit mindestens der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit durchgeführt werden. Die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend. Weiterbildungsabschnitte unter sechs Monaten können grundsätzlich nur dann auf die Weiterbildungszeit angerechnet werden, wenn dies in Abschnitt B und C vorgesehen ist. Innerhalb einer Weiterbildung können bis zu 12 Monate in Abschnitten von mindestens drei Monaten Dauer angerechnet werden.

F = Fassung + Facharztzeugnis

Die Fortentwicklung des Weiterbildungsrechtes bedingt verschiedene Fassungen von Weiterbildungsordnungen. Für Sie als Berufseinsteiger gilt die jeweils aktuelle Fassung der Weiterbildungsordnung:

Für das Facharztzeugnis gelten bestimmte inhaltliche und formale Anforderungen (vgl. §9 Weiterbildungsordnung).