Antragstellung und Formulare

Bitte beachten Sie:

  • Nur vollständige Anträge mit Antragsformular und Anfragen mit Angabe des Anliegens können bearbeitet werden.
  • Reichen Sie nur die in den jeweiligen Checklisten aufgeführten Unterlagen ein.

Informationen zur Einreichung von Unterlagen bei der Landesärztekammer Hessen, insbesondere im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens:

  • Beglaubigungen

    Offizielle Bestätigungen Ihrer Unterlagen können durch verschiedene öffentliche Einrichtungen und Behörden vorgenommen werden:

    • Gerichte (Amts-, Verwaltungs-, Sozialgericht etc.)
    • Gemeinde- und Stadtverwaltungen
    • Standesämter
    • Kammern
    • Universitäten und Universitätskliniken (sofern nicht privatisiert)
    • Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
    • Öffentliche Schulen
    • Notare in Deutschland
    • Bezirksärztekammern der Landesärztekammer Hessen
  • Verwendung der Unterlagen

    Die eingereichten Unterlagen werden digitalisiert und danach unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen vernichtet. Bereits eingereichte Dokumente, wie Approbation oder Promotion, müssen nicht erneut eingereicht werden, da sie bereits digital vorliegen.

  • Kontaktaufnahme

    Die Weiterbildungsabteilung ist während der Öffnungszeiten der Landesärztekammer Hessen erreichbar. Anfragen können per E-Mail an weiterbildung@laekh.de gestellt werden.
    Wir bitten um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen keine persönliche Abgabe von Anträgen/Unterlagen möglich ist.

Antragsformular Anerkennung/Prüfung/Vorwegentscheid

Das Online-Formular für den Antrag auf Anerkennung der Facharztbezeichnung, der Schwerpunktbezeichnung und der Zusatzbezeichnung sowie auf Vorwegentscheid und EU-/EWR-Umschreibung finden Sie hier:

Checklisten zur Facharzt-/Schwerpunkt-/Zusatzbezeichnung und zur EU-/EWR-Anerkennung

Zusätzliche Vordrucke und Muster zur Weiterbildungsordnung 2020

Zusatzweiterbildung Notfallmedizin (nur gemäß WBO 2020)

Ihre Ansprechpartner/-innen für Fragen rund um die Weiterbildung: