Weiterbildung

Zeugnisanlagen für Zusatzbezeichnungen

Die Anlagen zum Zeugnis gemäß §9 der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen, oder kurz "Zeugnisanlagen", sind Ergänzungen zum Weiterbildungszeugnis mit Angaben z. B. zur Anzahl der durchgeführten Ultraschalluntersuchungen. Diese müssen bei der Prüfungsanmeldung durch den Arzt in Weiterbildung (AiW) eingereicht werden.

Richtlinien dienen nur für das Jahresgespräch mit dem Arzt in Weiterbildung (AiW). Sie stellen keine Ergänzung zum Weiterbildungszeugnis dar. Sie können nicht durch den AiW bei der Landesärztekammer zur Anrechnungsprüfung eingereicht werden.

Ihre Ansprechpartner/-innen für Fragen rund um die Weiterbildung:

Muster-Operationskatalog für die Fachgebiete/Zusatzbezeichnungen:

  • Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Spezielle Orthopädische Chirurgie