Begabtenförderung
Aus den Mitteln für die Begabtenförderung berufliche Bildung fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Sie, als jungen Absolventen einer Berufsausbildung. Nähere Informationen: https://www.sbb-stipendien.de/sbb-start
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Begabtenförderung sind:
- jünger als 25 Jahre (Zeiten des Mutterschutzes, Erziehungszeiten, schwerwiegende längere Erkrankungen etc. können berücksichtigt werden) und
- Ergebnis der Berufsabschlussprüfung 87 Punkte oder besser bzw.
- Einzelnoten der vier Prüfungsfächer im Durchschnitt besser als "gut" (bis 1,9) oder
- begründeter Vorschlag des Ausbildungsbetriebes/Betriebes oder der Berufsschule.
Aus der Begabtenförderung erhalten Sie Zuschüsse zu den Kosten, wenn Sie eine anspruchsvolle fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildung durchführen. Aber auch anspruchsvolle Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen, sind förderfähig. Förderschwerpunkte sind u. a. Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, Intensivsprachkurse im muttersprachlichen Ausland, kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse, kommunikative Fähigkeiten (Rhetorik, Freie Rede, Gesprächsführung, Telefontraining) und Persönlichkeitsentwicklung (Selbstsicherheitstraining, Gedächtnistraining, Sozialkompetenz).
Wenn Sie eine Fortbildung zum/zur Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung in der Carl-Oelemann-Schule in Bad Nauheim durchführen, erhalten Sie ebenfalls Zuschüsse zu den Lehrgangskosten. Der/Die Fachwirt/-in ist die höherqualifizierende Berufsbildung für Medizinische Fachangestellte bzw. für Arzthelfer/-innen. Nähere Informationen können Sie bei der Carl-Oelemann-Schule, Carl-Oelemann-Weg 5, 61231 Bad Nauheim, anfordern. Außerdem bietet die Carl-Oelemann-Schule noch folgende förderfähige Qualifizierungslehrgänge an: Assistenz beim ambulanten Operieren, Fortbildung in der Onkologie, Palliativversorgung, Patientenbegleitung und Koordination, Ambulante Versorgung älterer Menschen, Ernährungsmedizin sowie Arbeits- und Betriebsmedizin.
Es gibt eine Vielzahl von Angeboten der verschiedenen Veranstalter. Sie wählen Ihre Maßnahmen selbst aus, über die Förderfähigkeit entscheidet die Landesärztekammer Hessen.
Gefördert werden nur berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen, d. h. Sie müssen eine Tätigkeit als Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin ausüben. Dies gilt dann nicht, wenn Sie nur geringfügig (mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von weniger als 15 Stunden) beschäftigt sind. Wenn Sie arbeitssuchend sind, können Sie in die Begabtenförderung aufgenommen werden, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die Arbeitsagentur dies bestätigt.
Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700,00 € für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden. Sie haben einen Eigenanteil von 10%.
Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung. Das Förderprogramm wird für Medizinische Fachangestellte/Arzthelfer/innen in Hessen von der Landesärztekammer Hessen durchgeführt. Wir übernehmen die Auswahl von Stipendiatinnen und Stipendiaten, ihre Beratung und Förderung im Einzelfall, wir entscheiden nach Maßgabe der Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnen die förderfähigen Maßnahmekosten (bei auswärtigen Maßnahmen auch Fahrt- und Aufenthaltskosten) und zahlen den Förderbetrag aus.
Antragsformulare können Sie bei der
Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt
Fon: 069 97672-155
anfordern.