Änderungsmeldung

Laut Meldeordnung sind alle Änderungen, die gegenüber den Pflichtangaben im Meldebogen eingetreten sind, unverzüglich der zuständigen Bezirksärztekammer anzuzeigen.

Darunter fallen z. B.:

  • Beendigung der ärztlichen Tätigkeit
  • Wechsel von:
    • Praxissitz
    • Arbeitsstätte
    • Tätigkeit
    • Wohnsitz
    • Familiennamen
    • ärztlicher Tätigkeit
    • Dienstbezeichnung
  • Ableben des Mitglieds (in diesem Fall ist eine einfache Kopie der Sterbeurkunde einzureichen)

Zum Aufruf des Formulars Änderungsmeldung

Melden Sie uns Ihre Änderungen einfach online über unser Portal.

Sie werden nach dem Einloggen automatisch auf die richtige Portalseite weitergeleitet und können dort über die blaue Schaltfläche mit der Beschriftung "Formular Änderungsmeldung" ihre Änderungsmeldung absenden. Die Meldung wird Ihrer Bezirksärztekammer zur Bearbeitung zugestellt.

Bei Namensänderungen etc. erbitten wir ein Schreiben, Fax oder E-Mail mit Kopie der Urkunde an meldewesen@laekh.de.

Bitte beachten Sie: Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Änderungen auch dem Versorgungswerk mitzuteilen, da die LÄKH Ihre geänderten Daten nicht automatisch weiterleitet.

Hessisches Krebsregister

Bitte melden Sie sich beim Hessischen Krebsregister an, wenn Sie

  1. sich im ambulanten Bereich niedergelassen haben (sofern kein/-e andere/-r Praxisinhaber/-in bereits beim Hessischen Krebsregister registriert ist)
    bzw.
  2. im stationären Bereich eine Tätigkeit als Chefärztin/Chefarzt aufnehmen.

Informationen zur Organisation, Anmeldung und Meldevergütung stehen Ihnen auf der Website des Hessischen Krebsregisters zur Verfügung: www.hessisches-krebsregister.de

Ihre Ansprechpartner/-innen in den Bezirksärztkammern

Hinweis zum Hessischen Ärzteblatt:

Das Hessische Ärzteblatt ist das amtliche Mitteilungsorgan der Landesärztekammer Hessen. Ab dem 01.09.2023 erhalten Sie ohne eigene Aktivität das Hessische Ärzteblatt (HÄBL) nicht mehr in der Papierversion, sondern es steht Ihnen auf der Website der Kammer in der Online-Version zur Verfügung. Möchten Sie das HÄBL dennoch weiterhin in der Druckversion erhalten, müssen Sie dies im Portal oder per E-Mail aktiv anfordern.