Merkblatt "Bildungsurlaub": Praxisinhaberinnen und -inhaber und ihre Pflichten
Examierte und MFA in Ausbildung können Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Es müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der Bildungsurlaub ist in Hessen geregelt im Hessischen Bildungsurlaubsgesetz.
Als aktuelle Orientierungshilfe bietet der NAV-Virchowbund das Merkblatt "Bildungsurlaub" an, um Praxisinhaber/-innen sowie Praxismitarbeiter/-innen darüber zu informieren, in welchen Bundesländern ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub besteht und wie dieser ausgestaltet ist. Folgende Punkte werden erläutert:
- Sind Ärzte verpflichtet, Bildungsurlaub zu gewähren, und wenn ja, wie lange?
- Wie ist Bildungsurlaub gegenüber Erholungsurlaub abzugrenzen?
- Welche Kosten fallen für Arbeitgeber/-innen und Arbeitnehmer/-innen an?
- Welche konkreten Regelungen gelten in den einzelnen Bundesländern?
- Muss eine bestimmte Betriebsgröße vorliegen, damit Bildungsurlaub gewährt werden kann?
- Welche Antragsfristen muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin beachten?
- Wie lange muss der/die betroffene Mitarbeiter/-in in der Praxis beschäftigt sein, um Anspruch auf Bildungsurlaub zu haben?
- Unter welchen Gründen darf der/die Praxisinhaber/-in den Antrag ablehnen?
Das Merkblatt ist nur für Mitglieder des NAV-Virchow-Bundes über diesen Link erhältlich. Weitere Infos finden Sie auf der Website des NAV-Virchow-Bunds.
Kontakt:
NAV-Virchow-Bund
Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V.
www.virchowbund.de
Bundesgeschäftsstelle
Chausseestraße 119b
10115 Berlin
Fon: 030 288774-0
Fax: 030 288774-115