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Reproduktionsmedizin: Aufgaben der Landesärztekammer Hessen (LÄKH)

Die LÄKH unterstützt die reproduktionsmedizinischen Zentren in ihrem Bereich bei der Qualitätssicherung und erteilt Genehmigungen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen in Hessen gemäß § 121a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. In beide Aufgabenstellungen ist die bei der LÄKH angesiedelte, ehrenamtlich besetzte Ständige Kommission Reproduktionsmedizin eingebunden.

Alle wichtigen Infos dazu, sowie wichtige Dokumente zur Qualitätssicherung, Antragstellung und zur Kommission finden Sie am Ende dieser Seite unter dem Punkt Wichtige Dokumente.

8. Erfahrungsaustausch der Ständigen Kommission Reproduktionsmedizin

Der 8. Erfahrungsaustausch der Ständigen Kommission Reproduktionsmedizin mit den hessischen reproduktionsmedizinischen Zentren findet am 08.10.2024 von 17 bis 21 Uhr statt. Die Anmeldung vor Ort ist ab 16 Uhr geöffnet.

Die Veranstaltung wird in Hybridform - vor Ort in der Landesärztekammer Hessen und online - durchgeführt und richtet sich an Ärztinnen und Ärzte sowie an Biologinnen und Biologen. Die Online-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer werden via Zoom zugeschaltet. Die Zugangsdaten werden rechtzeitig vor der Veranstaltung versendet.

Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Programm.

Bitte melden Sie sich bis zum 30.09.2024 mit dem Anmeldeformular an.

Kontakt:
Landesärztekammer Hessen
Stabsstelle Qualitätssicherung und Gesundheitssystemanalyse
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt am Main
Fon: 069 97672-195
E-Mail: qs@laekh.de
Anfahrtsbeschreibung

Weitere Veranstaltungen finden Sie im Veranstaltungskalender der Akademie.

Infos rund um Reproduktionsmedizin

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Katrin Israel-Laubinger
Leiterin der Stabsstelle Qualitätssicherung, Versorgungsmanagement und Gesundheitsökonomie, Ärztliches Qualitätsmanagement