Startbild: Foto von einem jungen Arzt und einer jugen Ärztin, die auf der Treppe eines Krankenhauses sitzen

Wichtige Dokumente

Arztausweis der Landesärztekammer Hessen

Alle hessischen Mitglieder der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) können einen Arztausweis über das Portal der LÄKH beantragen. 

Falls Sie noch nicht für das Portal registriert sind, können Sie sich dort registrieren und auf diesem Weg auch andere Services der Kammer nutzen. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie bereits als Mitglied geführt werden, wenden Sie sich an Ihre zuständige Bezirksärztekammer

Bitte überprüfen und aktualisieren Sie Ihre Angaben im Portal, da diese automatisch für die Erstellung und postalische Versendung des Ausweises verwendet werden. 

Sollten Sie einen Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) benötigen, informieren Sie sich bitte zu den Abläufen unter: Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Wichtige Hinweise

Gültigkeit:

Der Arztausweis gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren und wird kostenlos für alle Mitglieder ausgestellt. 

  • Der Ausweis bleibt Eigentum der ausstellenden Ärztekammer und ist bei Beendigung der Kammerzugehörigkeit oder auf Aufforderung zurückzugeben.
  • Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit kann jedoch jederzeit ein neuer Ausweis beantragt werden. 

Verlust des Arztausweises:

Der Verlust des Arztausweises ist unverzüglich unter arztausweis@laekh.de oder über das Portal der LÄKH zu melden. Verlorene Arztausweise verlieren automatisch ihre Gültigkeit.

Validierung des Arztausweises:

Hier können Sie prüfen, ob ein in Hessen ausgestellter Arztausweis aktuell gültig ist: https://portal.laekh.de/validatedoc.jsp

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation

Hessische Ärztinnen und Ärzte könen einen elektronischen Heilberufsausweis der 2. Generation erwerben. Gemäß hessischem Heilberufsgesetz ist die Landesärztekammer Hessen Herausgeberin des eHBA. Zuständig für die Herausgabe des Ausweises und die Bestätigung des Attributs "Arzt/Ärztin" ist die Abteilung Zentrales Mitgliederdatenmanagement. Erstellt wird die Karte in enger Zusammenarbeit mit qualifizierten Vertrauensdienstanbietern (VDA).

Nur wenn Sie über einen eHBA der 2. Generation verfügen, können Sie alle geplanten medizinischen Anwendungen nutzen und abrechnen. Der eHBA ist außerdem für die ab 1. Januar 2021 obligatorische elektronische Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich (siehe unten: Digitale Anwendungen).

Alle weiteren Informationen zum eHBA der 2. Generation finden Sie in der Rubrik Mitgliedschaft.

Kontakt:

Servicestelle Arztausweis
Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns. Verlustanzeigen bitte nur per E-Mail an die unten genannte Adresse senden.

Kontakt:

Zentrales Mitgliederdatenmanagement (ZMD)
Elektronischer Heilberufsausweis

Erreichbarkeit:
Mo.-Fr.: 8-11 Uhr
Mo. und Mi.: 14-16 Uhr