Wichtige Dokumente
Arztausweis der Landesärztekammer Hessen
Alle hessischen Mitglieder der Landesärztekammer Hessen können den Arztausweis bequem online über unser Mitgliederportal unter https://portal.laekh.de beantragen. Sollten Sie noch nicht für das Portal registriert sein, so können Sie sich dort registrieren und auf diesem Weg auch andere Services der Kammer nutzen.
Sollten Sie bei einem Kammerwechsel, einer Neuanmeldung oder einer Erstmeldung unsicher sein, ob Sie schon als Mitglied geführt werden, bitten wir Sie, sich zunächst mit Ihrer zuständigen Bezirksärztekammer oder der Servicestelle Arztausweis (Kontaktinfos finden Sie am rechten Rand dieser Seite) in Verbindung zu setzen.
Der Ausweis wird durch die "Servicestelle Arztausweis" der Bezirksärztekammer Gießen (Fon: 0641 94381-19) erstellt. Neben den persönlichen Angaben befindet sich auf der Rückseite der Karte ein Aufdruck mit der "Einheitlichen Fortbildungsnummer" (EFN). Als Sicherheitsfeature fungiert das patentierte Holokote-Wasserzeichen.
Bitte beachten Sie:
Der Arztausweis gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren und wird kostenlos für alle Mitglieder ausgestellt. Er bleibt Eigentum der ausstellenden Ärztekammer und ist bei Beendigung der Kammerzugehörigkeit oder nach Aufforderung zurückzugeben. Bei Wegzug aus dem Kammerbereich kann die Gültigkeit des Arztausweises über unseren Verify-Dienst (https://portal.laekh.de/validatedoc.jsp) nicht mehr bestätigt werden. Eine Verlängerung des Ausweises ist nach Ablauf der Gültigkeit nicht möglich, Sie können jedoch jederzeit einen neuen Ausweis beantragen.
Verlust des Arztausweises:
Der Verlust des Arztausweises ist unverzüglich der "Servicestelle Arztausweis" unter der Telefonnummer 0641 94381-19 anzuzeigen, da der Arztausweis in Händen von Unbefugten missbräuchlich verwendet werden kann. Verloren gegangene Arztausweise verlieren ihre Gültigkeit.
Weitere Infos:
- Postalisches Antragsformular für den Arztausweis – falls kein Portalzugang vorhanden ist
- Arztausweisvalidierung: Gültigkeitsprüfung eines in Hessen ausgestellten Arztausweises
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation
Ab sofort können hessische Ärztinnen und Ärzte einen elektronischen Heilberufsausweis der 2. Generation erwerben. Gemäß hessischem Heilberufsgesetz ist die Landesärztekammer Hessen Herausgeberin des eHBA. Zuständig für die Herausgabe des Ausweises und die Bestätigung des Attributs "Arzt/Ärztin" ist die Abteilung Zentrales Mitgliederdatenmanagement. Erstellt wird die Karte in enger Zusammenarbeit mit qualifizierten Vertrauensdienstanbietern (VDA).
Nur wenn Sie über einen eHBA der 2. Generation verfügen, können Sie alle geplanten medizinischen Anwendungen nutzen und abrechnen. Der eHBA ist außerdem für die ab 1. Januar 2021 obligatorische elektronische Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich (siehe unten: Digitale Anwendungen).
Alle weiteren Informationen zum eHBA der 2. Generation finden Sie in der Rubrik Mitgliedschaft.