Anmeldung bei der Landesärztekammer Hessen

Wenn Sie die ärztliche Approbation bzw. die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes gemäß § 10 Bundesärzteordnung (z.B. für ausländische Ärztinnen und Ärzte) erhalten haben, gehören Sie kraft Gesetzes (Hessisches Heilberufsgesetz) unserer Ärztekammer an, sofern Sie in Hessen Ihren Beruf ausüben. Falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben und Ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben, so können sie freiwilliges Mitglied werden.
 

Anmeldung über den Meldebogen der LÄKH

Nehmen Sie eine ärztliche Tätigkeit in Hessen auf, bitten wir Sie, sich innerhalb eines Monats bei uns anzumelden. Bitte verwenden Sie hierfür unseren elektronischen Meldebogen. Für Adressänderungen nutzen Sie bitte das Online-Formular in der Rubrik Änderungsmeldung.

Anmelde- bzw. Anzeigepflicht, Inhalt der Anmeldung bzw. Anzeige, Änderungen und Freiwillige Mitgliedschaft sind in der Meldeordnung der Landesärztekammer Hessen geregelt.

Meldebogen zur Anmeldung bei der Landesärztekammer Hessen

Bitte beachten Sie bei der Anmeldung folgende Vorgehensweise:

Wenn Sie von einer anderen deutschen Ärztekammer in das Bundesland Hessen wechseln:

  • Bitte melden Sie sich bei Ihrer alten Ärztekammer ab, und geben Sie dort Ihre neue Anschrift bekannt. Diese Kammer leitet Ihre Arztakte an uns weiter.
  • Füllen Sie bitte den elektronischen Meldebogen vollständig aus.
  • Schicken Sie bitte den mit Ihrer Unterschrift versehenen Meldebogen an die Landesärztekammer Hessen, ein entsprechendes Anschreiben wird nach dem Ausfüllen des elektronischen Meldebogens generiert.


Bei Erstanmeldung als Arzt/Ärztin:

  • Füllen Sie bitte den Meldebogen vollständig aus, und reichen Sie uns alle notwendigen Unterlagen als beglaubigte Abschriften oder beglaubigte Kopien ein:
    • Approbationsurkunde
    • Erlaubnis gem. § 10 BÄO
    • Promotionsurkunde
    • Erlaubnis zum Führen ausländischer akademischer Grade
    • Ernennungsurkunden
    • Facharzturkunden
    • Schwerpunktsbezeichnungsurkunden
    • Zusatzbezeichnungsurkunden
  • Schicken Sie bitte den mit Ihrer Unterschrift versehenen Meldebogen an die Landesärztekammer Hessen, ein entsprechendes Anschreiben wird nach dem Ausfüllen des elektronischen Meldebogens generiert.

Leider kommt es in der täglichen Praxis häufig vor, dass unvollständige Angaben gemacht werden. Aus diesem Grund dürfen wir nochmals um die Vollständigkeit Ihrer Angaben bitten. Sie ersparen sich und uns weiteren Schriftwechsel und unnötige Verzögerungen.


Anschrift:

Landesärztekammer Hessen
- ZMD-Erfassungsstelle -
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt

Wechsel von einer anderen deutschen Ärztekammer in das Bundesland Hessen

Sofern Sie bisher einer anderen Ärztekammer angehören und nach Hessen kommen, bitten wir Sie, sich zusätzlich dort abzumelden, damit uns die urkundlichen Nachweise (Meldeakte) zugesandt werden. Besitzen Sie weitere Urkunden (z.B. Promotionsurkunde), die der Kammer bisher noch nicht vorliegen, reichen Sie diese bitte in amtlich beglaubigter Form oder im Original ein. Das Ausfüllen des Meldebogens ist obligatorisch.
 

Zustellung Deutsches Ärzteblatt/Hessisches Ärzteblatt

Die Zustellung des Hessischen Ärzteblattes veranlassen wir automatisch. Es kann nicht abbestellt werden. Die Zustellung des Deutschen Ärzteblattes veranlassen wir nur, wenn Sie dies auf dem Meldebogen angekreuzt haben. Bitte denken Sie daran, dass Adressänderungen nur über uns und nicht über die Verlage laufen können. Um dies zu beschleunigen, nutzen Sie bitte unser Online-Formular Adressänderung (siehe Rubrik Änderungsmeldung). Zweitmitglieder erhalten das Deutsche Ärzteblatt von der für ihre Hauptmitgliedschaft zuständigen Ärztekammer und nicht über uns. Bei Fragen zur Zustellung der beiden Ärzteblätter können Sie sich an Ihre zuständige Bezirksärztekammer oder an die Abteilung Zentrales Mitgliederdatenmanagement (ZMD), Mitgliederdaten, (069 97672-600) wenden.

Informationen zur Einstellung der M-Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes

Für nicht berufstätige Ärztinne und Ärzte, für Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand und sonstige berufsfremde Ärztinnen und Ärzte erschien bisher monatlich eine separate Ausgabe M des Deutschen Ärzteblattes. Zum Ende des Jahres 2020 wird die Produktion der M-Ausgabe eingestellt. Der Deutsche Ärzteverlag hat zur Erläuterung dieser Entscheidung eine FAQ-Liste zusammengestellt:

FAQ zur Einstellung der M-Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes

  • 1. Warum wird die M-Ausgabe eingestellt?

    Kostenfaktor:

    Das Deutsche Ärzteblatt ist für Ärztinnen und Ärzte ebenso wie für Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen und auch für die Herausgeberorganisationen selbst seit jeher völlig kostenfrei. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch den Verlag. Daher ist es Aufgabe des Verlagsmanagements, Einnahmen und Kosten in einem ausgewogenen Verhältnis zu halten und auf Veränderungen entsprechend zu reagieren

    Die Kosten für Produktion, Druck und Versand der M-Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts übersteigen bereits seit Jahren die Einnahmen bei Weitem. Eine Fortführung ist somit unwirtschaftlich und daher unternehmerisch nicht mehr vertretbar.

    Druck und Versand von Printtiteln werden zunehmend teurer: Die Preissteigerungen etwa beim Rohstoff Papier sind enorm, und auch die postalische Zustellung wird von Jahr zu Jahr kostenintensiver. Deshalb müssen wir uns von der M-Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts nun verabschieden.

    Zeitfaktor:

    Die Aktualität der Berichterstattung spielt eine immer größere Rolle, sodass immer mehr Leser auf digitale Informationsangebote im Internet zurückgreifen. Aufgrund ihrer monatlichen Erscheinungsweise kann die M-Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts diese veränderten Leserbedürfnisse jedoch nicht erfüllen – zumal nach aktuellen Konditionen das Heft erst frühestens 4 Tage nach Versand durch den Deutschen Ärzteverlag beim Leser ist.

  • 2. Ich möchte aber weiterhin die M-Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts beziehen!?

    Die Produktion der M-Ausgabe wird eingestellt. Sprich: Ab 2021 wird es keine M-Ausgabe mehr geben. Die Alternativen sind

    1. die wöchentliche Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts im Print oder
    2. ein kostenfreies Abonnement des wöchentlich erscheinenden ePaper.
  • 3. Wie kann ich das Deutsche Ärzteblatt weiterhin lesen?

    Es gibt ab sofort folgende alternative Bezugsmöglichkeiten:

    1. Abonnement der regulären Print-Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts zum Vorzugspreis von 69 Euro jährlich (inklusive Versandkosten); das Heft erscheint wöchentlich (8 Doppelhefte, 44 Ausgaben pro Jahr).
    2. Kostenloses Digital-Abonnement des Deutschen Ärzteblatts als ePaper bzw. Ausgabe per App (über die bisherige Abo-Nummer im geschützten Mitgliederbereich „Mein DÄ“ unter der Internetadresse www.aerzteblatt.de).
  • 4. Warum erhalte ich das Deutsche Ärzteblatt im Print nicht weiterhin kostenlos?

    Nur Mediziner, die aktiv ärztlich tätig sind, erhalten das Deutsche Ärzteblatt im Print kostenlos. Die M-Ausgabe richtete sich jedoch an nicht-berufstätige Ärzte, Mediziner im Ruhestand sowie an in nicht-medizinischen Bereichen tätige Ärzte.

    Als bisheriger Bezieher der M-Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts erhalten Sie jedoch auf Wunsch das Digital-Abonnement des Deutschen Ärzteblatts kostenlos.

  • 5. Wie kann ich das Deutsche Ärzteblatt im Print zum Vorzugspreis bestellen?
  • 6. Ich möchte ein digitales Abo vom Deutschen Ärzteblatt. Wie geht das?

    Das digitale Abonnement des Deutsche Ärzteblatts (ePaper/App) erhalten Sie wie folgt:

    Rufen Sie die Webseite www.aerzteblatt.de/aboumstellung auf und geben Sie Ihre Abo-Nummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Ausgabe. Es ist die 15-stelligen Nummer zwischen den Rauten (#). Dann folgen Sie einfach den Hinweisen auf der Webseite.

  • 7. Wer verwaltet künftig meine Adressdaten?

    Wenn Sie ein Print-Abonnement zum Vorzugspreis oder ein Digital-Abonnement abschließen, werden Sie als Kunde in der Kundendatenbank des Deutschen Ärzteverlags geführt. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben (außer zu Zwecken der postalischen bzw. digitalen Zustellung des Hefts).

  • 8. Was passiert, wenn ich jetzt gar nichts mache/nicht antworte?

    Wenn Sie sich weder für den Bezug der wöchentlichen Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts noch für das Digital-Abonnement entscheiden, bekommen Sie künftig das Deutsche Ärzteblatt gar nicht mehr.

    Selbstverständlich können Sie weiterhin – so wie die interessierte Öffentlichkeit – viele Artikel des Deutschen Ärzteblatts online auf www.aerzteblatt.de lesen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, den kostenfreien Newsletter der Deutscher Ärzteverlag GmbH zu bestellen: https://www.aerzteverlag.de/service/newsletter/ 

  • 9. Wer hat entschieden, dass die M-Ausgabe eingestellt wird?

    Der Deutsche Ärzteverlag hat gemeinsam mit den Herausgebern des Deutschen Ärzteblatts – der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung – entschieden, die M-Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts zum Ende des Jahres 2020 einzustellen.

  • 10. Bei wem kann ich mich über die Einstellung der M-Ausgabe beschweren?

    Die Einstellung der M-Ausgabe ist leider alternativlos. Eine Fortsetzung der bisherigen Art und Weise, nicht-berufstätigen Ärzten, Medizinern im Ruhestand sowie in nicht-medizinischen Bereichen tätigen Ärzten kostenlos eine monatliche Extra-Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts im Print zukommen zu lassen, ist aus unternehmerischer Sicht nicht mehr zu verantworten. Daher haben Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Deutscher Ärzteverlag im Einvernehmen die Einstellung der M-Ausgabe beschlossen.

Anmeldung beim Hessischen Krebsregister

Hessische Ärztinnen und Ärzte, die an der onkologischen Behandlung einer Patientin bzw. eines Patienten mitwirken, sind nach § 4 Hessisches Krebsregistergesetz (HKRG) dazu auf-gefordert, Behandlungsinformationen an das Hessische Krebsregister zu übermitteln.

Sie sind meldepflichtig,

  • wenn Sie onkologisch tätig sind und selbst Behandlungen wie Diagnose, Diagnosesicherung (Pathologie), Therapie (Operation, Strahlentherapie, systemische Therapie) und/oder Verlaufsuntersuchungen durchführen,
  • Chefärztin bzw. Chefarzt in einer Klinikabteilung oder Inhaberin bzw. Inhaber einer Praxis und
  • Sie bzw. Ihre Abteilung/Praxis noch nicht beim Hessischen Krebsregister angemeldet sind.

Informationen zur Organisation, Anmeldung und Meldevergütung stehen Ihnen auf der Website des Hessischen Krebsregisters zur Verfügung: www.hessisches-krebsregister.de

Versorgungswerk

Nach Eingang des Meldebogens werden dem Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen folgende Daten mitgeteilt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Art und Beginn der ärztlichen Tätigkeit in Hessen und ggf. Angaben des Kammerbereiches, aus welchem der Zugang erfolgte.

Meldebogen

Nehmen Sie eine ärztliche Tätigkeit in Hessen auf, bitten wir Sie, sich innerhalb eines Monats bei uns anzumelden. Verwenden Sie für Ihre Anmeldung bei der Landesärztekammer Hessen den elektronischen Meldebogen.