PID-Ethikkommission

Definition und Aufgabe

Als Präimplantationsdiagnostik (PID) wird die genetische Untersuchung eines außerhalb des Körpers (in vitro) erzeugten Embryos vor dessen Implantation in die Gebärmutter der Frau bezeichnet.

Die PID-Ethikkommission hat die Aufgabe, Anträge auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik zu bewerten. Nach § 3 a des Embryonenschutzgesetzes darf PID nur in strengen Ausnahmefällen bei genetischer Vorbelastung der Eltern durchgeführt werden, wenn die Gefahr einer schwerwiegenden Erbkrankheit des Kindes oder einer Tot- oder Fehlgeburt auf Grund dieser Erkrankung besteht.

Die PID-Ethikkommission prüft den Antrag. Sie kann hierzu Sachverständige beiziehen, Gutachten anfordern und die Antragsberechtigten mündlich anhören.

Keine Indikation für PID sind Geschlechtsbestimmung ohne Krankheitsbezug, höheres Alter der Eltern sowie reproduktionsmedizinische Maßnahmen im Allgemeinen.

Die gemeinsame PID-Ethikkommission der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ist gemäß Staatsvertrag bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg angesiedelt.

Mitglieder

Der Kommission gehören acht Mitglieder an:

  • vier medizinische Sachverständige aus den durch die PID berührten Fachrichtungen,
  • jeweils ein Sachverständiger oder eine Sachverständige der Fachrichtungen Ethik und der Fachrichtung Recht,
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter einer Organisation, die sich in einem der am Staatsvertrag beteiligten Länder maßgeblich für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten engagiert,
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter einer Organisation, die sich in einem der am Staatsvertrag beteiligten Länder maßgeblich für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe der Menschen mit Behinderungen engagiert.

Sie sind für die Dauer von zunächst fünf Jahren berufen und in ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nicht weisungsgebunden.

Hessische Antragssteller/-innen wenden sich bitte direkt an die länderübergreifende PID-Ethikkommission mit Sitz bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg.