Mutterschutz

Da es sich bei dem Beruf der Medizinischen Fachangestellten derzeit fast ausschließlich um einen Frauenberuf handelt, ist der Umgang mit Schwangerschaft und Schwangeren ein besonders wichtiges Thema im Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis.

Die Schwangerschaft ist durch den ausbildenden Arzt/die ausbildende Ärztin bzw. den Arbeitgeber unverzüglich nach Kenntnisnahme der zuständigen Stelle im Regierungspräsidium (Kontaktdaten s. Mutterschutz in Arztpraxen) zu melden. Weiterhin sind die arbeitsvertraglichen (Ausbildungs-)Pflichten zu überprüfen. Für Leistungen während der Schwangerschaft hat der Arbeitgeber einen Aufwendungsausgleichsanspruch.

Detaillierte Informationen erhalten Sie über Arbeitswelt Hessen.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Sandra Schäfers
Sekretärin, Sachbearbeiterin, Abteilung MFA-Ausbildungswesen
Petra Stoll
Sachbearbeiterin, Abteilung MFA-Ausbildungswesen