Weiterbildungsordnungen (WBO) für Ärztinnen und Ärzte in Hessen
Weiterbildungsordnung von 2020 - Aktuelle Version, gültig seit dem 01.01.2024
Die vollständige WBO von 2020 in der aktuellen Fassung können Sie hier herunterladen:
Das Archiv mit den vergangenen Versionen der WBO 2020 finden Sie im grauen Kasten am rechten Rand dieser Seite (Smartphonenutzer finden es am Ende dieser Seite).
Fachspezifisches Glossar für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie für die Zusatzweiterbildung Psychotherapie
Für die folgenden Gebiete haben wir ein fachspezifisches Glossar zusammengestellt:
- Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
- Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie- und Psychotherapie
- FA für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Zusatzbezeichnung Psychoanalyse
- Zusatzbezeichnung Psychotherapie
Das Glossar können Sie über diesen Button herunterladen:
Die WBO von 2005 - gültig bis zum 30.06.2020:
Wer vor dem 1. Juli 2020 eine Weiterbildung begonnen hat, kann freiwillig in die neue Regelung überwechseln oder im Rahmen bestimmter Übergangsregeln nach der bisherigen WBO 2005 abschließen.
Die Regelung gemäß den speziellen Übergangsbestimmungen der WBO in der Weiterbildung zum/zur Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin (Altregelung/alter WBO-Text) können Sie hier herunterladen.
Die vollständige WBO von 2005 in den Fassungen vom 01.07.2019 und vom 01.11.2017 können Sie hier herunterladen:
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Zeugnisanlagen
Zeugnisanlagen sind Ergänzungen zum Weiterbildungszeugnis mit Angaben z. B. zur Anzahl der durchgeführten Ultraschalluntersuchungen. Diese müssen bei der Prüfungsanmeldung durch den Arzt in Weiterbildung (AiW) eingereicht werden.
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Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung
Richtlinien dienen nur für das Jahresgespräch mit dem Arzt in Weiterbildung (AiW). Sie stellen keine Ergänzung zum Weiterbildungszeugnis dar. Sie können nicht durch den AiW bei der Landesärztekammer zur Anrechnungsprüfung eingereicht werden.