Lachgas: von der Party in die Klinik

Lachgas hat sich zur Partydroge entwickelt. Beim Blick auf die Risiken und Nebenwirkungen bleibt einem jedoch das Lachen im Halse stecken. Trotzdem ist die Droge in Deutschland immer noch frei verkäuflich. Die Experten der Landesärztekammer Hessen fordern deshalb schon lange ein konsequentes Handeln der Politik. 

Worum geht es?

Lachgas, chemisch Distickstoffmonoxid (N2O), ist ein vielseitiger Stoff: Ärzte können damit Patienten behandeln und Rennfahrer mehr Leistung aus Verbrennungsmotoren herauskitzeln. Weil man damit aber auch Lebensmittel wie Sahne oder Frischkäse aufschlagen kann (der Verzehr ist unbedenklich), gilt N2O vor dem Gesetz als Lebensmittelzusatzstoff E 942 und ist zum Beispiel in Form von Sahnespender-Nachfüllkartuschen frei verkäuflich. Für jedes Kind. Unseriöse Anbieter nutzen diese Gesetzeslücke aus und vermarkten das Gas zunehmend als legale Droge, als vermeintlich harmlosen Spaß, angefeuert von Social-Media-Videos. Tatsächlich kann das Inhalieren von Lachgas unter anderem zu spontanen Lachanfällen führen. Daher der Name. Doch anders als bei der kontrollierten medizinischen Anwendung birgt der Missbrauch als Partydroge erhebliche Gesundheitsgefahren, von Gleichgewichtsstörungen über Nervenschäden bis hin zur Abhängigkeit. 

Risiken

Hätten Sie's gewusst?

Lachgas ist nicht nur schädlich für den Menschen, sondern auch fürs Klima, denn N2O-Emissionen heizen die Erderwärmung an. Lachgas ist bis zu 300 Mal klimaschädlicher als CO2 und es verbleibt rund 100 Jahre lang in der Atmosphäre.

Wie steht die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) dazu?

Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der LÄKH, macht deutlich: "Der freie Verkauf von Lachgas außerhalb des medizinischen Kontexts ist angesichts der aktuellen Situation unter keinen Umständen mehr vertretbar." Als Anästhesist und Schmerztherapeut weiß Dr. Pinkowski, wovon er redet. Insbesondere die fehlende Altersbeschränkung hält er für längst überfällig. "Die freie Verfügbarkeit und gezielte Vermarktung von Lachgas an junge Zielgruppen signalisiert jungen Konsumentinnen und Konsumenten Gefahrlosigkeit – fatalerweise", so Dr. Pinkowski. Die beiden Drogen- und Suchtbeauftragten der LÄKH, Dr. med. Mathias Luderer und Dr. med. Deborah Scholz-Hehn, unterstreichen diese Position.

Zumindest die Vermarktung an Minderjährige möchte die Bundesregierung nun einschränken. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wurde im Kabinett beschlossen. Doch dies geht der LÄKH nicht weit genug. Warum, erklären die beiden Suchtexperten der LÄKH Dr. Mathias Luderer und Dr. Deborah Scholz-Hehn: "Es wäre fatal, wenn die Politik vermitteln würde, dass Lachgas für den Freizeitkonsum ungefährlich ist, sobald man volljährig ist. Das ist nachgewiesenermaßen nicht der Fall. Auch junge Erwachsene und andere vulnerable Gruppen verdienen einen Gesundheitsschutz." Dr. Luderer leitet den Bereich Suchtmedizin an der Frankfurter Uniklinik. Dort beobachtet man eine deutliche Zunahme der Fälle: 2022 wurde ein Patient in der Neurologischen Universitätsklinik wegen durch Lachgas verursachter neurologischer Schäden behandelt, 2024 waren es schon dreizehn. "Besonders tückisch ist, dass die Diagnose wegen der im Routine-Labor normalen Vitamin-B12-Werte nur schwer zu stellen ist. Zudem können die Beschwerden und die MRT-Befunde auch mit immunvermittelt entzündlichen Erkrankungen verwechselt werden", erklärt Dr. Luderer.

In der Psychiatrie der Frankfurter Uniklinik gibt es seit 2024 vermehrt Fälle mit Abhängigkeit von Lachgas. Alle Patieten waren volljährig – die geplante Altersbeschränkung beim Verkauf hätten also alleine nicht ausgereicht, sie zu schützen.

Die LÄKH fordert daher rasche Präventionsmaßnahmen, insbesondere an Schulen, um das vermeintlich harmlose Image von Lachgas zu widerlegen und über die Gefahren aufzuklären. Neben der dringend notwendigen Altersbeschränkung fordert die Kammer darüber hinaus eine Verkaufseinschränkung für größere Gebinde und für Aromastoffe. Ein Verkaufsverbot für Inhalationshilfen, die gezielt dem Missbrauch des Gases dienen, wie etwa sogenannte Cracker zum Öffnen der kleineren Kartuschen, halten die Experten der Ärztekammer ebenfalls für sinnvoll.
 

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