Die Delegiertenversammlung hat am 29.11.2023 den Jahresabschluss 2022 des Versorgungswerkes festgestellt und den Vorstand entlastet. Der Wirtschaftsprüfer hat dem Jahresabschluss und dem Lagebericht einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Dem Versorgungswerk wurde bescheinigt, dass der Abschluss den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage abgibt. Der Lagebericht vermittele ein zutreffendes Bild von der tatsächlichen Situation, stehe in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspreche allen gesetzlichen Vorschriften und stelle die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar, so der Prüfer.
Das Versorgungswerk hat einen weiteren Wirtschaftsprüfer mit dem zentralen Risikocontrolling beauftragt. Nach dessen Einschätzung werden alle wesentlichen Risiken identifiziert, angemessen analysiert, bewertet, überwacht und kommuniziert.
Erhöhung der Anwartschaften
Die Delegierten haben nach sehr kontroverser Diskussion beschlossen, die Anwartschaften der noch aktiven Mitglieder zu erhöhen und damit dem Antrag des Vorstandes zu folgen: Alle in den Jahren 2021 und 2022 gezahlten Beiträge werden im Jahr 2022 mit zusätzlich 0,5 %-Punkten verzinst. Damit wurde die Verzinsung für dieses Jahr auf 3,0 % angehoben. Dafür müssen der Rückstellung für Überschussbeteiligung rund 2,5 Mio. € entnommen und in die Deckungsrückstellung überführt werden. Für weitere Ausschüttungen, etwa auch an die Rentnerinnen und Rentner, reichten die Mittel der letztgenannten Rückstellung nicht aus. Im Jahr 2022 konnte nur ein geringer Überschuss in Höhe von rund 3 Mio. € erwirtschaftet werden, der komplett der Verlustrücklage, also dem Eigenkapital, zugeführt wurde; die Dynamisierung wurde durch den Überschuss des Vorjahres finanziert.
Schwieriges Anlagejahr 2022
Die Geldanlage war im Jahr 2022 im Unterschied zum Jahr davor höchst schwierig. Ursache dafür war in erster Linie der durch die großen Zentralbanken ausgelöste steile Zinsanstieg. Die Bewertung festverzinslicher Wertpapiere ging in der Folge deutlich zurück und Anlagen in Aktien wurden unattraktiver. Dementsprechend verloren alle wichtigen Aktienindizes an Wert: der DAX und der Euro Stoxx 12,34 % respektive 11,73 %. Der Index S&P 500 schloss das Jahr sogar mit einem Minus von 19,43 % ab. Etwas besser schlug sich nur der Dow Jones mit einem Minus von 8,78 %. Für Unsicherheit an den Märkten sorgten auch der weiter anhaltende Krieg in der Ukraine, die hohe Inflation sowie die beginnende Krise am Immobilienmarkt. Dies hatte auch Auswirkungen auf die Kapitalanlagen des Versorgungswerkes und drückte den Überschuss; immerhin konnte ein negatives Ergebnis vermieden werden. Die Zusammensetzung der Kapitalanlagen im Jahr 2022 kann der folgenden Grafik entnommen werden.
Steigende Mitgliederzahlen
Die Zahl der aktiven Mitglieder ist auch im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr angestiegen, und zwar von 35.939 auf 36.506. Das gleiche gilt für die Leistungsempfänger: statt zuvor 12.702 waren es nun 13.099. Parallel dazu sind auch die Beiträge von 353 Mio. € auf 366 Mio. € und die Renten von 292 Mio. € auf 303 Mio. € angestiegen. Die Beiträge sind damit weiterhin höher als die Rentenzahlungen und sorgen für einen Liquiditätsüberschuss. Die durchschnittliche Altersrente lag bei 2.256 € pro Monat gegenüber 2.233 € im Jahr 2021. Die Verwaltungskostenquote ist seit dem Jahr 2020 rückläufig und sank seitdem von 2,55 % auf nun 2,07 %. Grund für den vorherigen Anstieg waren vor allem Investitionen in die Software für die Verwaltung der Mitgliederdaten.
Beitragssatz bleibt konstant
Der Beitragssatz der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und damit auch der des Versorgungswerkes beläuft im Jahr 2024 wie in den Vorjahren auf 18,6 %. Die Beitragsbemessungsgrenze, also die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge gezahlt werden müssen, wird erneut deutlich angehoben. Sie steigt von monatlich 7.300 € auf 7.550 €; dadurch steigt auch der monatliche Höchstbeitrag von 1.357,80 € auf 1.404,30 €. Seit dem 01.01.2023 ist der Antrag auf Befreiung von der DRV nicht mehr in Papierform möglich, sondern nur noch auf elektronischem Wege über ein Portal. Die Ziele der Umstellung, Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens, wurden bislang leider nur bedingt erreicht. Die Bearbeitung der Anträge durch das Versorgungswerk gelingt nun schneller und die Postlaufzeiten fallen weg. Die Bearbeitungszeit der DRV ist nach den Beobachtungen des Versorgungswerkes jedoch noch nicht zurückgegangen, sondern hat sich im Gegenteil vereinzelt sogar verlängert. Die Mitglieder profitieren von dem neuen Verfahren jedoch auf alle Fälle, weil das Ausfüllen des Antrages intuitiver geworden ist und sich der Gang zum Briefkasten erübrigt.
Keine Energiepreispauschale für viele Rentner
Rentnerinnen und Rentner, die Leistungen des Versorgungswerkes erhalten und kein Einkommen mehr erzielen, haben die Energiepreispauschale in Höhe von 300 € bislang nicht bekommen. Daran wird sich auch wahrscheinlich nichts mehr ändern. Alle Bemühungen der Delegiertenversammlung, des Vorstandes sowie der Dachorganisation der Versorgungswerke (ABV) waren bislang erfolglos. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist nicht gesprächsbereit und lehnt eine Änderung der geltenden ungerechten Regelung ab.
Dr. med. Titus Freiherr Schenck zu Schweinsberg, Vorsitzender des Vorstandes des Versorgungswerkes der Landesärztekammer Hessen