Klare Entscheidung gegen blauen Dunst

Pressemitteilung

Landesärztekammer begrüßt Nichtraucherschutzgesetz

Als "klare Entscheidung gegen blauen Dunst und für die Gesundheit" begrüßte die hessische Ärztekammerpräsidentin Dr. med. Ursula Stüwe die Verabschiedung des Nichtraucherschutzgesetzes in Hessen.

Die neuen Regelungen, mit denen das Rauchen in öffentlichen Räumen eingeschränkt werde, seien wichtig, um Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit wirksam vor den gesundheitlichen Risiken des Tabakrauchs zu schützen.

"Allerdings können und sollen die neuen Regelungen ihre Wirkung nicht allein durch die Androhung von Bußgeldern entfalten," erklärte die Kammerpräsidentin. "Wir müssen vielmehr aufklären und für Rücksichtnahme und Verständnis werben." Da Kinder und Jugendliche in besonderem Maße von den schädlichen Folgen des Rauchens und Passivrauchens betroffen seien, seien Eltern, Lehrer oder Sporttrainer als Vorbilder gefragt. Zusätzlich sollten Schulen, Jugendeinrichtungen und Sportvereine verstärkt über die Gefahren des Rauchens informieren. "Ärztinnen und Ärzte können hier unterstützend tätig werden."

In den vergangenen Jahren hat die hessische Landesärztekammer immer wieder auf die Gefahren des Passivrauchens hingewiesen und in einer Stellungnahme ein umfassendes Rauchverbot in öffentlichen Räumen, Betrieben und Gaststätten gefordert. Noch im März diesen Jahres unterzeichnete die Kammer eine Resolution der Initiative Rauchfreies Hessen mit, in der eine hessische Lösung gefordert wurde, falls keine bundeseinheitliche Regelung erzielt werden könne. "Das in Hessen am 1. Oktober in Kraft tretende Nichtraucherschutzgesetz enthält kleine Kompromisse, ist jedoch insgesamt als Erfolg für den Gesundheitsschutz zu bezeichnen," sagte Stüwe.

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