Qualifikation "Leitender Notarzt" und Qualifikation "Ärztlicher Leiter Rettungsdienst"
Neuerungen im Bereich des Rettungsdienstes: Fortbildung Notarzt/Notärztin und Qualifikation und Fortbildung Leitender Notarzt/Leitende Notärztin
Der Rettungsdienst in Hessen unterliegt kontinuierlichen Weiterentwicklungen und Anpassungen. So hat das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) am 2. Januar 2025 den Erlass “Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes – Einführung einer Pflichtfortbildung Kindernotfälle” und am 24. Januar 2025 den Erlass “Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes, hier: Qualifikation Leitender Notarzt/leitende Notärztin (LNA) und Fortbildung LNA” verabschiedet. Zudem gibt es seit dem 15. November 2024 das neue BÄK-Curriculum Leitender Notarzt/Leitende Notärztin (BÄK-Curriculum LNA). In diesem Zusammenhang zeigen wir Ihnen wesentliche Neuerungen im Bereich des Rettungsdienstes in Hessen auf.
Änderungen der Fortbildungsverpflichtung für Notärzte/Notärztinnen gemäß § 26 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 RettDGV HE
In Hessen dürfen als Notarzt oder Notärztin nur Personen eingesetzt werden, die über die Zusatzbezeichnung “Notfallmedizin” oder eine vergleichbare, von der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) anerkannte Qualifikation verfügen.
Diese Ärztinnen und Ärzte sind laut der Rettungsdienstverordnung des Landes verpflichtet, sich jährlich zu Themen der Notfallversorgung, einschließlich Reanimationsmaßnahmen und -algorithmen, fortzubilden und entsprechende Nachweise dem zuständigen Träger des Rettungsdienstes vorzulegen. Die Fortbildung muss von einer deutschen Ärztekammer zertifiziert sein und mindestens 16 Stunden umfassen.
Mit dem Erlass des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) vom 2. Januar 2025 wurde eine inhaltliche Ergänzung dieser Fortbildungen eingeführt. Künftig müssen theoretisch-praktische Schulungen zu Kinder- und/oder Neugeborenennotfällen in den Fortbildungen integriert sein.
Qualifikation "Leitender Notarzt/Leitende Notärztin" - neues BÄK-Curriculum LNA
Bislang basierten Inhalt und Umfang des Seminars zur Qualifikation Leitender Notarzt/Leitende Notärztin (LNA) in Hessen auf den Empfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) aus den Jahren 2007 und 2011. Mit der Veröffentlichung des neuen BÄK-Curriculums LNA am 15. November 2024 ergeben sich nun einige inhaltliche Änderungen. Das Seminar wird beispielweise erweitert, indem die Anzahl der Unterrichtseinheiten von 40 auf 50 erhöht wird. Ebenso erfolgt eine Aktualisierung und Anpassung der empfohlenen Unterrichtsinhalte.
Das Seminar muss sich am BÄK-Curriculum LNA orientieren und von einer Ärztekammer zertifiziert sein.
Die Akademie der LÄKH wird ab Herbst 2025 entsprechende Seminare mit den angepassten Inhalten anbieten. Diese finden Sie im elektronischen Veranstaltungskalender der Akademie.
Ergänzung der Fortbildungspflicht für Leitende Notärzte/Leitende Notärztinnen (LNÄ) gemäß § 7 Abs. 1 HRDG in Verbindung mit § 17 Abs. 2 RettDGV HE.
Während die grundsätzliche Qualifikationsanforderung für LNÄ in der Landesgesetzgebung bestehen bleibt, wurde mit einem Erlass des HMFG vom 24. Januar 2025 erstmals eine verbindliche Fortbildungspflicht definiert. Diese Regelung sieht vor, dass alle fünf Jahre mindestens eine Fortbildung im Umfang von 10 Unterrichtseinheiten absolviert und der entsprechende Nachweis dem zuständigen Rettungsdienstträger vorgelegt werden muss. Die Fortbildung muss sich am BÄK-Curriculum LNA orientieren und von einer Ärztekammer zertifiziert sein ("Refresher-Modul").
Die Akademie der LÄKH wird ab Herbst 2025 entsprechende Kurse anbieten. Diese finden Sie im elektronischen Veranstaltungskalender der Akademie.
Zusätzlich wurde eine Übergangsregelung festgelegt: Alle Qualifikationen und Fortbildungen, die nach den bisherigen BÄK-Empfehlungen bis zum 31. Dezember 2025 absolviert werden, behalten bis zum 31. Dezember 2029 gegenüber dem Rettungsdienstträger ihre Gültigkeit als anerkannte Nachweise.
Befristung der LNA-Urkunden im Jahr 2022 durch LÄKH aufgehoben
Die Befristung der LNA-Urkunde wurde am 1. Mai 2022 aufgehoben. Inhaber von befristeten Urkunden können sich noch im Rahmen der Übergangsbestimmungen bis zum 1. Mai 2025 eine unbefristete Urkunde ausstellen lassen. Dazu bedarf es eines Antrages, bei dem nachgewiesen werden muss, dass die Qualifikation im Jahr 2017 oder in den nachfolgenden Jahren erworben oder in diesem Zeitraum ein anerkanntes Wiederholungsseminar besucht wurde.
Satzungsänderungen der LÄKH in Arbeit
Die LÄKH arbeitet derzeit an einer Satzungsänderung für den Erwerb der Bescheinigung über die Qualifikation “Leitender Notarzt”. Insbesondere in Bezug auf regionale Unterschiede innerhalb der Kammerbereiche sowie auf die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb der LNA-Qualifikation sind Anpassungen vorgesehen. Die Entscheidung hierzu wird in der Delegiertenversammlung der LÄKH am 22. März 2025 getroffen.
Weitere Infos:
- “Qualifikation ”Leitender Notarzt": Befristung entfällt", Hessisches Ärzteblatt, Ausgabe 05/2022
- Satzung der Landesärztekammer Hessen zum Erwerb der Bescheinigung über die Qualifikation “Leitender Notarzt”, Hessisches Ärzteblatt, Ausgabe 05/2022
- Informationsblatt: Qualifikation "Ärztlicher Leiter Rettungsdienst"