Fachsprach- und Kenntnisstandprüfungen

Fachsprachprüfungen

Die Landesärztekammer Hessen führt im Auftrag der Approbationsbehörde "Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)" Fachsprachprüfungen durch. Die Fachsprachprüfungen finden in den Räumen der Landesärztekammer Hessen in Frankfurt am Main statt.

Bitte stellen Sie zuerst beim HLfGP einen Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis/Approbation. Informationen dazu auf der Website des HLfGP, per E-Mail unter approbation.ausland@hlfgp.hessen.de oder telefonisch unter 0611 3259-1460 (dienstags bis donnerstags, 9-12 Uhr).

Nach der Antragstellung erhalten Sie vom HLfGP eine schriftliche Eingangsbestätigung. Damit können Sie einen Prüfungstermin im Portal der Landesärztekammer Hessen beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt Fachsprachprüfungen.

Der gesetzliche Rahmen für die Eingangsbestätigung von Anträgen beträgt bis zu vier Wochen.

Die Landesärztekammer Hessen nimmt Fachsprachprüfungen nur im Bereich Humanmedizin ab. Zahnärztinnen und Zahnärzte melden sich bitte bei der Landeszahnärztekammer Hessen.

FAQ zu den Fachsprachprüfungen

  • Wie melde ich mich erstmalig zur Fachsprachprüfung an?

    Bitte erstellen Sie ein Profil im Portal der Landesärztekammer Hessen. Nach erfolgreicher Registrierung stellen Sie den Antrag direkt im Portal.

  • Wie stelle ich einen Antrag auf eine Fachsprachprüfung?

    Eine Anmeldung zur Fachsprachprüfung erfolgt ausschließlich online über das Portal der Landesärztekammer Hessen. Wählen Sie "Zugang beantragen" aus, danach "Fachsprachprüfung".

    Nach erfolgreicher Registrierung stellen Sie im Portal den Antrag über den folgenden Weg: Prüfungen > Fachsprachprüfung > Meine Anträge > Neuen Antrag stellen

  • Kann ich mich ohne die Eingangsbestätigung für die Fachsprachprüfung anmelden?

    Eine Anmeldung ohne Eingangsbestätigung ist nicht möglich. Unvollständige Anträge werden storniert.

  • Warum wurde mein Antrag auf eine Fachsprachprüfung storniert?

    Die häufigsten Gründe für eine Stornierung eines Antrages sind:

    • Die Prüfungsgebühr ist nicht eingegangen.
    • Eine Zuständigkeit von Seiten des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege (HLfGP) wurde nicht festgestellt, d. h. Sie dürfen in Hessen keine Fachsprachprüfung ablegen
    • Sie haben mehrfach nicht auf unsere Rückfragen reagiert.

    Bitte melden Sie sich nach einer Stornierung beim Team Fachsprachprüfung per E-Mail unter fachsprachpruefung@laekh.de

  • Wann bekomme ich einen Prüfungstermin?

    Die Einladung zur Fachsprachprüfung erhalten Sie nach Zahlungseingang der Prüfungsgebühr. Gerne können Sie uns einen Wunschmonat direkt bei Ihrer Anmeldung mitteilen. Weitere Infos dazu siehe nächste Frage.

  • Kann ich einen Wunschtermin bestimmen?

    Nein, aber gerne können wir Ihnen entgegenkommen. Bitte senden Sie uns Ihren Wunschmonat für eine bessere und schnellere Planung per E-Mail an fachsprachpruefung@laekh.de. Nach Erhalt der Einladung ist eine Anpassung des Prüfungstags nicht mehr möglich.

  • Kann mein Prüfungstermin verschoben werden?

    Nein. Eine Verschiebung ist nach Erhalt der Einladung nicht möglich.

  • Was kostet die Fachsprachprüfung?

    Die Gebühr für die Fachsprachprüfung beträgt aktuell 650 Euro.

  • Ich habe die Fachsprachprüfung bestanden, wie geht es weiter?

    Das Prüfungsteam händigt Ihnen nach der Prüfung eine schriftliche Bestätigung Ihres erfolgreichen Bestehens aus. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesärztekammer Hessen informieren Sie über die nächsten Schritte und teilen dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) Ihr Ergebnis mit.

  • Ich habe die Fachsprachprüfung bestanden. Bekomme ich ein Zertifikat?

    Nein, es wird kein Zertifikat ausgestellt. Sie bekommen nur die Ausfertigung über das Prüfungsergebnis vom Prüfungsteam ausgehändigt.

  • Ich habe die Fachsprachprüfung nicht bestanden. Wie geht es weiter?

    Das Prüfungsteam hat auf Ihrer Ausfertigung über das Prüfungsergebnis eine Empfehlung ausgesprochen, wie lange Sie sich intensiv auf die Wiederholungsprüfung vorbereiten sollten. Gerne können Sie erneut einen Antrag auf Fachsprachprüfung über das Portal der Landesärztekammer Hessen stellen. Bitte nutzen Sie dazu Ihren bestehenden Account.

  • Wie oft kann die Fachsprachprüfung wiederholt werden?

    Die Fachsprachprüfung kann beliebig oft abgelegt werden.

  • Bietet die Landesärztekammer Hessen Vorbereitungskurse an?

    Die Landesärztekammer Hessen bietet keine Vorbereitungskurse an.

  • Wo findet die Fachsprachprüfung statt?

    Die Prüfungen finden in den Räumen der Landesärztekammer Hessen in Frankfurt am Main statt.

    Adresse:
    Hanauer Landstraße 152
    60314 Frankfurt am Main
    Anfahrtsskizze

  • Ich habe meine Zugangsdaten für das Portal (Username, Passwort) vergessen, was kann ich tun?

    Auf der Login-Seite des Portals wählen Sie die Option "Zugangsdaten vergessen". Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passwort zurückzusetzen.

Kenntnisstandprüfungen

Die im Auftrag der Approbationsbehörde Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) durchgeführten Kenntnisstandprüfungen für Menschen mit ärztlicher Qualifikation aus Drittstaaten zur Erlangung der Berufserlaubnis bzw. Approbation finden im Dr. Reinfried Pohl-Zentrum für medizinische Lehre in Marburg und in den Räumen der Landesärztekammer Hessen am Standort Bad Nauheim statt.

Bitte stellen Sie zuerst beim HLfGP einen Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis/Approbation. Informationen dazu auf der Website des HLfGP, per E-Mail unter approbation.ausland@hlfgp.hessen.de oder telefonisch unter 0611 3259-1460 (dienstags bis donnerstags, 9-12 Uhr).

Wenn eine Kenntnisstandprüfung durchgeführt werden soll, übermittelt das HLfGP Ihre Anmeldung der Landesärztekammer Hessen. Sie erhalten dann von uns eine Eingangsbestätigung. Weitere Infos zum Ablauf der Kenntnisstandprüfung finden Sie im Merkblatt zur Kenntnisstandprüfung.

Der gesetzliche Rahmen für die Eingangsbestätigung von Anträgen beträgt bis zu vier Wochen.

FAQ zu den Kenntnisstandprüfungen

  • Wann bekomme ich einen Termin für die Kenntnisstandprüfung?

    Sobald die Zulassung zur Kenntnisstandprüfung vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung. Sie haben in Ihrem Antrag einen Wunschmonat angegeben, dieser wird von uns bei der Terminvergabe berücksichtigt. Sobald die Einladung zur Prüfung versendet wurde, ist der Termin bindend und muss wahrgenommen werden.

  • Was kostet die Kenntnisstandprüfung?

    Die Gebühr für die Kenntnisstandprüfung beträgt aktuell 1.350 Euro.

  • Ich habe die Kenntnisstandprüfung bestanden, wie geht es weiter?

    Dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) liegt Ihr Prüfungsergebnis vor. Sie haben nach Ihrer bestandenen Prüfung von uns ein Merkblatt erhalten. Bitte befolgen Sie die Hinweise auf dem Merkblatt, um schnellstmöglich Ihre Approbationsurkunde zu erhalten.

  • Ich habe die Kenntnisstandprüfung nicht bestanden, wie geht es weiter?

    Vom Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) erhalten Sie mit dem Prüfungsergebnis der nicht bestandenen Prüfung einen neuen Anmeldebogen für die Wiederholungsprüfung. Sie geben erneut einen Wunschmonat an und schicken diesen Antrag schnellstmöglich zurück an das HLfGP.

    Sobald wir vom HLfGP den Auftrag zur Wiederholungsprüfung erhalten haben, werden Sie von uns, unter Berücksichtigung Ihres Wunschmonats, zur Wiederholungsprüfung eingeladen.

  • Wie oft kann die Kenntnisstandprüfung bundesweit abgelegt werden?

    Um die Kenntnisstandprüfung zu bestehen, haben Sie bundesweit drei Versuche.

  • Wer entscheidet mein Defizitfach?

    Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) legt die Defizitfächer fest.

  • Kann ich einen Wunschtermin bestimmen?

    Sie können einen Wunschmonat angeben.

  • Wo findet die Kenntnisstandprüfung statt?

    Es gibt aktuell zwei Standorte für die Kenntnisstandprüfung: die Carl-Oelemann-Schule in Bad Nauheim und das Dr. Reinfried-Pohl Zentrum in Marburg.

  • Kann ich mir den Prüfungsort aussuchen?

    Nein.

  • Wann erfahre ich die Namen meines Prüferteams?

    Die Namen der Prüferinnen und Prüfer erfahren Sie am Prüfungstag.

  • Bietet die Landesärztekammer Hessen Vorbereitungskurse an?

    Nein.

Ihre Ansprechpartner/-innen:

Servicenummer:

Weitere Informationen zu den Fachsprach- und Kenntnisstandprüfungen erhalten Sie unter der Servicenummer

069 97672-501

oder bei den jeweiligen Ansprechpartnern/-innen am Ende dieser Seite.