Weiterbildung

Informationen zur Antragstellung und Formulare

Wichtige Informationen zur Antragstellung:

  • Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge mit Antragsformular und Anfragen mit Angabe des Anliegens bearbeitet werden können.
  • Reichen Sie bitte nur die auf dem Merkblatt aufgeführten Unterlagen, in ausschließlich entsprechend benötigter Form ein.

Die zur Antragstellung erforderlichen Beglaubigungen können von folgenden Behörden/Einrichtungen vorgenommen werden:

Gerichte (Amts-, Verwaltungs-, Sozialgericht etc.), Gemeinde- und Stadtverwaltungen, Standesämter, Kammern, Universitäten, Universitätskliniken (sofern nicht privatisiert, z. B. Uniklinik Marburg/Gießen) Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, öffentliche Schulen, Notare in Deutschland, Landesärztekammer Hessen.

Von Ihnen eingereichte Unterlagen werden zu Bearbeitungszwecken verwendet, nach dem Anerkennungsverfahren digitalisiert und anschließend unter datenschutzrechtlichen Auflagen vernichtet.

Falls Sie Originale einreichen, bitten wir unbedingt um schriftlichen Hinweis, ob diese zum Verbleib in Ihrer Weiterbildungsakte gedacht sind oder ob Sie die Originale zurückerhalten möchten.

Für den Fall der Rücksendung wird für die Erstellung der zur Bearbeitung benötigten beglaubigten Kopien eine Gebühr gemäß Kostensatzung (Anlage Nr. II Punkt 1) der Landesärztekammer Hessen erhoben. Eine Rechnung erhalten Sie mit der Rückgabe/Rücksendung Ihrer Unterlagen.

Alle bereits bei Ihrer Anmeldung als Mitglied der Landesärztekammer Hessen eingereichten Unterlagen (z. B. Approbation, Promotion), liegen uns in gescannter Form vor und müssen nicht nochmal eingereicht werden.

Die Weiterbildungsabteilung hat keine zeitlich eingeschränkten, telefonischen Sprechzeiten und ist in der Regel zu den Öffnungszeiten der Landesärztekammer Hessen erreichbar. Eine Liste mit den Ansprechpartnern der Weiterbildungsabteilung finden Sie hier. Anfragen können Sie gerne auch per E-Mail an weiterbildung@laekh.de stellen.

Wir bitten um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen keine persönliche Abgabe von Anträgen/Unterlagen möglich ist. Falls Sie dennoch einen persönlichen Termin vereinbaren möchten, ist dies nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin möglich. Eine persönliche Rücksprache ohne vorherige Terminvereinbarung kann in der Regel nicht erfolgen.

Gerne nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Empfang der Landesärztekammer Ihre Unterlagen zu den regulären Öffnungszeiten entgegen.

Um Ihre Anträge und Anfragen serviceorientiert bearbeiten zu können, bitten wir um Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Vorgaben.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Weiterbildungsabteilung gerne zur Seite.

    Antragsformular und Informationen zur Facharzt-/Schwerpunkt-/Zusatzbezeichnung und zur EU-/EWR-Anerkennung

    Zusätzliche Formulare und Informationen

    Weiterbildungsordnung 2020:

    Weiterbildungsordnung 2005:

    Zeugnisanlagen gemäß §9 (Bestätigungen der abgeleisteten Inhalte, Fallzahlen):

    Informationen zur Zusatzweiterbildung Sportmedizin:

    Formular Zusatzweiterbildung Notfallmedizin (nur gemäß WBO 2020):

    Hinweis zu Beglaubigungen - zur Beglaubigung befugte Einrichtungen/Personen:

    Die zur Antragstellung erforderlichen Beglaubigungen können von folgenden Behörden/ Einrichtungen vorgenommen werden:

    Gerichte (Amts-, Verwaltungs-, Sozialgericht etc.), Gemeinde- und Stadtverwaltungen, Standesämter, Kammern, Universitäten, Universitätskliniken (sofern nicht privatisiert, z. B. Uniklinik Marburg/Gießen) Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, öffentliche Schulen, Notare in Deutschland, Landesärztekammer Hessen.

    Ihre Ansprechpartner/-innen für Fragen rund um die Weiterbildung:

    Muster-Operationskatalog für die Fachgebiete/Zusatzbezeichnungen:

    • Orthopädie und Unfallchirurgie
    • Spezielle Orthopädische Chirurgie