„Streichung der Neupatientenregelung ist Rückschritt für die ambulante Versorgung“

Pressemitteilung

Die Krankenkassen sehen sich im kommenden Jahr mit einem Defizit von voraussichtlich 17 Milliarden Euro konfrontiert. Abhilfe schaffen soll das sogenannte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Aus Sicht der hessischen Ärzteschaft problematisch: Vorgesehen ist die Streichung der Neupatientenregelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).

Erst vor drei Jahren ins Leben gerufen, versprach die Regelung eine Abkehr von der angeblichen „Zweiklassenmedizin“. Gesetzlich Versicherte sollten nicht mehr so lange auf Arzttermine warten müssen. Beschlossen wurde eine Extrabudgetierung für Neupatienten und –patientinnen. Damit bot sich ein finanzieller Anreiz für Arztpraxen, neue Patienten und Patientinnen aufzunehmen.

„Bei allem Gerede über die Stärkung der ambulanten Versorgung, war die Neupatientenregelung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie hatte zur Folge, dass Investitionen getätigt und dringend benötigte Medizinische Fachangestellte neu eingestellt, bzw. besser bezahlt werden konnten“, kommentiert Dr. Edgar Pinkowski. „Wie soll das Niveau der Versorgung gerade auch mit Hinblick auf steigende Energiekosten und Inflation  gehalten werden? Wir fordern einen Schutzschirm nicht nur für Krankenhäuser, sondern auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die Patienten in beheizten Räumen behandeln wollen und keine Möglichkeit haben, ihre Preise zu erhöhen.“

Pinkowski bezeichnet es als einen Affront, wenn 300 bis 400 Mio. Euro durch die geplante Streichung bei den Niedergelassenen eingespart werden sollen und andererseits 150 Mio. Euro für das Jahr 2022 und 150 Mio. Euro für das Jahr 2023 den Apothekern für „unnötige Leistungen“ aufgewendet werden.

„Zumindest die Länder haben verstanden, wie wichtig die ambulante Patientenversorgung ist“, betont der hessische Ärztekammerpräsident:  Am  16. 09.  hat der Bundesrat gefordert, in dem geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz auf die Streichung der Neupatientenregelung zu verzichten. „Sollte es dennoch bei der Streichung bleiben, werden sich die gekürzten Mittel in der ambulanten Versorgung bedauerlicherweise auf Patientinnen und Patienten auswirken“, sagt Pinkowski voraus. „Wo Personalkosten eingespart und Sprechstundenzeiten reduziert werden, fallen unweigerlich längere Wartezeiten an. Dass sich nichts an der Patientenversorgung ändern wird, ist reines Wunschdenken. Wieder verlässt sich die Gesundheitspolitik darauf, dass Ärztinnen und Ärzte willkürliche Sparmaßnahmen durch Mehrarbeit kompensieren. Hier macht die Ärzteschaft nicht mehr mit“, erklärt Pinkowski und fordert die Politik auf, die Streichung der Neupatientenregelung zurückzunehmen.