Gegen Kriminalisierung der Ärzteschaft in der Begründung zum GKV-Finanzierungsgesetz

Pressemitteilung

Resolution der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen

Mit Empörung wendet sich die Landesärztekammer Hessen gegen eine Formulierung in der Begründung zum GKV-Finanzierungsgesetz, mit der die Ärzteschaft denunziert wird. Wörtlich heißt es dort: "Um medizinisch nicht begründeten Ausgabensteigerungen bei den ärztlichen Leistungen außerhalb der Gesamtvergütungen (extrabudgetären Leistungen) zu begegnen und eine weitere finanzielle Belastung der GKV in den Jahren 2011 und 2012 zu vermeiden, wird der Ausgabenzuwachs der extrabudgetären Leistungen begrenzt." Nach Überzeugung des hessischen Ärzteparlaments wird mit dieser Aussage pauschal unterstellt, Ärzte erbrächten Leistungen, die auf keiner begründbaren medizinischen Indikation beruhten. Dieser Vorwurf bedeute in der Konsequenz, dass Handlungen an Patienten durchgeführt würden, die rechtlich nicht gedeckt sind und daher juristisch als vorsätzliche Körperverletzung zu werten wären, da sie ja ohne wirksame Zustimmung der Patienten erbracht würden.

In ihrer Resolution forderten die hessischen Delegierten am 27. November 2010 die politisch Verantwortlichen, insbesondere Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler dazu auf, sich von dieser erneut die Ärzteschaft denunzierenden und kriminalisierenden Äußerung zu distanzieren und dies offiziell klarzustellen.

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