Informationen zu Doktorarbeiten

Die Einreichungen der Unterlagen für Anträge auf Beratung nach der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen sind ab sofort über das ethikPool-Online-Portal möglich.

Die jeweiligen Promotionsordnungen der Fakultäten sehen auch bei Doktorarbeiten in der Regel vor, dass das Forschungsvorhaben von einer bei der Ärztekammer oder bei einem Medizinischen Fachbereich gebildeten Ethik-Kommission über die mit seinem Vorhaben verbundenen berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen beraten wird, sofern das Forschungsvorhaben unter die Deklaration von Helsinki fällt.

Der hinsichtlich der Einhaltung berufsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Bestimmungen verantwortliche Studienleiter ist bei einem Promotionsvorhaben in der Regel der/die Betreuer/in, zumindest aber ein/e an dem Vorhaben beteiligte/r Arzt/Ärztin. Für diese/n gelten die Bestimmungen des § 15 der Hessischen Berufsordnung.

Die promotionsrechtlichen Vorschriften fordern vor Beginn der Forschungsarbeit - also auch vor Beginn jeglicher Erhebung von Daten - die Zustimmung einer Ethik-Kommission. Das Ethik-Votum muss sich explizit auf das Projekt und die vorgesehenen Arbeiten beziehen.

Nicht unter das Beratungsgebot fallen tierexperimentelle Arbeiten und Arbeiten mit Zelllinien oder die Forschung mit anonymen Daten. Werden pseudonymisierte, d.h. re-identifizierbare Daten verwendet (z.B. bei retrospektiven Auswertungen von Krankenakten), gilt das Beratungsgebot.

Schriftlich einzureichende Antragsunterlagen bei der Ethik-Kommission je nach Studienart sind:

  • Antragsformular
  • ein Protokoll,
  • eine Patienten-/Probandeninformation und
  • eine Einverständniserklärung

(Patienteninformation und Einverständniserklärung in der Regel bei prospektiven Vorhaben, bei retrospektiven Vorhaben kann – nach Rücksprache mit der Kommission - auf eine Einwilligung verzichtet werden)

  • ggf. noch andere studienbezogene Unterlagen (bspw. Patienten-Fragebögen)

(Musterdokumente können unter Anträge auf berufsrechtliche Beratung (§ 15 Abs. 1 BO) eingesehen werden.)

Bei weiteren Fragen der formalen Einreichung der Studie wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Ethik-Kommission; bei inhaltlichen Fragen (Einordnung des Vorhabens) kann auch der Vorsitzende kontaktiert werden.

Wichtiger Hinweis:

Die Erhebung der Gebühren und Auslagen sowie deren Höhe richten sich hier nach dem Kostenverzeichnis der Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen sowie nach der Satzung zur Änderung der Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen vom Juni 2022.