Anträge auf berufsrechtliche Beratung (§ 15 Abs. 1 BO)
Zur Einreichung von Anträgen auf berufsrechtliche Beratung eines Forschungsvorhabens gem. § 15 Abs. 1 BO weisen wir darauf hin, dass wir unsere Verfahren auf digitale Arbeitsweisen umgestellt haben. Ein schriftlicher Antrag ist nicht erforderlich.
Einreichungen und Anträge auf Beratung nach der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen (Erst- und Zweit-/Anschlussvoten sowie Änderungsanzeigen) werden ausschließlich über das Online-Portal ethikPool entgegengenommen.
Eine postalische Übermittlung der Unterlagen ist nicht notwendig.
Nach erfolgter Registrierung eines Benutzerkontos im Online-Portal ethikPool und anschließender Freischaltung des Benutzerkontos durch uns, kann der Antrag zusammen mit allen erforderlichen Anlagen dort hochgeladen werden.
Erstvotum:
Ab sofort sind für die Einreichung bei der Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Hessen die bundeseinheitlichen Antragsunterlagen zu verwenden.
Diese finden Sie auf der Website des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen e.V.
Anschlussvotum:
Vorlage/Einreichung aller Unterlagen, die der erstvotierenden Ethik-Kommission vorgelegt wurden, sowie Votum der erstvotierenden Ethik-Kommission.
Gebühren
Die Ethik-Kommission erhebt für ihre Tätigkeit Gebühren. Diese können Sie der Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen sowie der Satzung zur Änderung der Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen vom Juni 2022 entnehmen.