- Jeder/jede Fachkundige ist selbst für die rechtzeitige Aktualisierung seiner Fachkunde verantwortlich.
- Aktualisierungskurse müssen von der für Hessen zuständigen Stelle anerkannt werden. Die Akademie holt für die von ihr angebotenen Kurse die Anerkennung des Regierungspräsidiums in Kassel ein.
Veranstaltungsangebot der Akademie
Kursleitung
Prof. Dr. med. N. NaguibVeranstaltungsgruppe
F1 Fortbildungen zur QualifizierungAnsprechpartner
Andrea Flören
Fon: 06032 782-238
Fax: 069 9767267-238
E-Mail: andrea.floeren@laekh.de
Inhalt
Alle Ärzte und Ärztinnen, die
selbstständig Röntgenstrahlen am Menschen anwenden (indizieren, durchführen,
befunden), müssen im Besitz einer Fachkunde im Strahlenschutz gem. StrlSchV sein. Eine bereits erworbene Fachkunde besteht nur dann weiter, wenn sie regelmäßig aktualisiert wird - mindestens alle fünf Jahre.
Veranstaltungsdaten
Veranstaltung | Datum | Ort | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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2025: Aktualisierungskurs | 10.05.2025 09:00 Uhr - 10.05.2025 16:15 Uhr | Live-Webinar (via Zoom) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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2025: Aktualisierungskurs | 15.11.2025 09:00 Uhr - 15.11.2025 16:15 Uhr | Live-Webinar (via Zoom) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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