Um Sie hierbei zu unterstützen laden wir Sie herzlich zu einem interkollegialen Erfahrungsaustausch ein.
Falls Sie als Vertragsarzt laut Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach §87 Abs. 1b SGB V zur besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung tätig sind oder tätig werden wollen, benötigen Sie regelmäßige palliativ-medizinische Fortbildungen im Umfang von 8 CME/Jahr.
Dieser Refresher erfüllt die Auflagen des §87 Abs. 1b SGB V. Die Teilnahmebescheinigung kann bei der KV zur Anerkennung eingereicht werden.