Vertrauensverlust mit verheerenden Folgen für den Behandlungserfolg
Landesärztekammer kritisiert Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Mit Unverständnis reagiert die Landesärztekammer Hessen darauf, dass in dem überarbeiteten und jetzt verabschiedeten Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) Ärztinnen und Ärzte nicht als Träger von Berufsgeheimnissen geschützt werden. "Wir sind enttäuscht und verärgert, dass der Gesetzgeber unserer Forderung nach einem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Ärzten und Patienten nicht gefolgt ist," erklärte Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach heute in Frankfurt. "Präventivpolizeiliche Befugnisse wie etwa Abhörmaßnahmen belasten dieses Verhältnis schwer. Ärzte können ihren Patienten keinen absoluten Vertrauensschutz mehr garantieren, da sie nicht wissen, wann die Polizei einen Lauschangriff für nötig hält." So könne sich der Patient nicht mehr darauf verlassen, dass Gespräche mit dem behandelnden Arzt - und damit Auskünfte über seine körperlichen oder seelischen Leiden - vertraulich bleiben.
"Das neue Gesetz setzt das ärztliche Berufsgeheimnis weitgehend außer Kraft - mit verheerenden Folgen für den Behandlungserfolg," unterstrich von Knoblauch. "Ist der Arzt gefährlich für das Gemeinwesen? Gefährlicher als beispielsweise ein Anwalt oder Journalist?" Während diese Berufsgruppen in dem Gesetz von Abhörmaßnahmen ausgeschlossen seien, gelte der Vertrauensschutz offensichtlich nicht für die Arzt-Patientenbeziehung. "Wir unterstützen das Anliegen des Hessischen Innenministeriums, Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren zu bewahren," sagte von Knoblauch. "Dies darf aber nicht zur Aushöhlung des Vertrauens zwischen Ärzten und Patienten führen. Wir appellieren daher an den Gesetzgeber, Ärztinnen und Ärzte aus der Gruppe derjenigen herauszunehmen, die von der Polizei zur Gefahrenabwehr abgehört werden dürfen."
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