Schluss mit den Sonderopfern der Krankenhäuser
Hessisches Ärzteparlament fordert Sicherung der qualitativ hochwertigen Patientenversorgung im Krankenhaus
Nachdrücklich hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen erneut die Sicherung der qualitativ hochwertigen stationären Patientenversorgung in Hessen gefordert. Neben dem immer deutlicher werdenden Ärztemangel im Krankenhaus drohe auch die unzureichende Finanzierung zu einer schwerwiegenden Belastung für die stationäre Versorgung zu werden.
Während für den ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Bereich zu Recht Verbesserungen der Finanzierung vorgesehen seien, bleibe der stationäre Bereich nach wie vor unberücksichtigt. Darüber hinaus fordere das GKV-Finanzierungsgesetz zusätzliche Sonderopfer von den Krankenhäusern. Die Folgen der mangelhaften finanziellen Ausstattung werde in Hessen sowohl bei Kommunalen Trägern als auch bei privaten Trägern von Universitätskliniken deutlich, kritisierten die Delegierten.
Das Ärzteparlament forderte die Landesärztekammer daher auf, die Forderung aus der Delegiertenversammlung im Herbst 2011 mit Nachdruck bei der Hessischen Landesregierung vorzutragen, um Änderungen auf Bundesebene zu bewirken. So fordern die hessischen Ärztevertreter u.a., den 2009 eingeführten Orientierungswert endlich in Kraft zu setzen und die für das Jahr 2012 zu Lasten der Krankenhäuser vorgesehenen Kürzungen wieder aufzuheben.
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