Patientenschutz muss Grundlage jeder Behandlung bleiben

Fachrichtung:Pressemitteilung

Verhältnis zwischen Patient und Therapeut im Mittelpunkt des 3. Hessischen Heilberufetages

Frankfurt, den 18. Februar 2010 - Vertrauen und Verantwortung prägen die Beziehung zwischen Patienten und Ärzten sowie Therapeuten.

Ist dieses besondere Verhältnis in Gefahr? Die im BKA-Gesetz und in dem Hessischen Polizeigesetz geregelten Beschneidungen der therapeutischen Schweigepflicht legen diese Befürchtung nahe. Aus Sicht der hessischen Heilberufskörperschaften eine Entwicklung, die mit dem für Sicherheit zuständigen Innenminister weiter erörtert werden muss, weil Eingriffe in den Patientenschutz eine erfolgreiche Behandlung gefährden können.

Die hessischen Heilberufskörperschaften haben die Beziehung zwischen Ärzten, Therapeuten und Patienten in den Mittelpunkt des 3. Hessischen Heilberufetages gestellt. Dieser findet unter dem Motto "Heilen braucht Vertrauen und Verantwortung - für ein geschütztes Verhältnis zwischen Patient und Therapeut" am 17. März in Wiesbaden statt. Als Referenten konnten der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) und der hessische Minister des Innern und für Sport, Volker Bouffier (CDU) gewonnen werden. Jürgen Banzer, hessischer Minister für Familie, Arbeit und Gesundheit (CDU) und die Wiesbadener Gesundheitsdezernentin Rose-Lore Scholz (CDU) werden Grußworte halten.

Mit dem geänderten Hessischen Polizeigesetz (HSOG) will Innenminister Volker Bouffier die Befugnisse der Polizei im Kampf gegen Gefahren stärken und den aktuellen Erfordernissen der Gefahrenabwehr Rechnung tragen. Anders als Anwälte und Geistliche zählen Ärzte und Therapeuten in diesem Gesetz nicht mehr zu den Berufsgruppen mit besonderem Vertrauensschutz. Gerhart Baum ist davon überzeugt, dass sich der Staat nur um die Angelegenheiten kümmern soll, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Im vergangenen Jahr hat der Jurist Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz eingelegt, weil die neuen Befugnisse nach seiner Auffassung den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung verletzen. Die hessischen Heilberufskörperschaften wehren sich vehement dagegen, dass Ärzte und Therapeuten sowohl im BKA-Gesetz als auch im hessischen Polizeigesetz nicht mehr unter die Berufsgeheimnisträger mit absolutem Vertrauensschutz fallen. Die "Besserstellung", beispielsweise von Anwälten, Geistlichen und Abgeordneten ist aus Sicht der freien Heilberufe völlig inakzeptabel.

"Patienten vertrauen sich mit ganzer Person in der therapeutischen Beziehung an", betont Jürgen Hardt, Präsident der Landeskammer für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Hessen, der wie Bundesärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe zu denjenigen gehört, die die Verfassungsbeschwerde erhoben haben. Für ihn muss der geschützte Raum zwischen dem Therapeuten und seinem Patienten, aus dem sich eine besondere Verantwortung für den Therapeuten ergibt, unbedingt erhalten bleiben. "Weil der Staat diese besondere Beziehung als schützenswert anerkennt, hat er den Heilberufen den Status der Freiberuflichkeit mit aller Verantwortung zugebilligt. Daran darf sich nichts ändern."

Der Schutz der Vertraulichkeit betrifft aber nicht nur die Tätigkeit der Heilberufe; das Thema des Vertrauensschutzes geht jeden an, weil alle Menschen zu Patienten werden können, die absolut sichere Vertraulichkeit suchen und brauchen. Die freien Heilberufe übernehmen die Verantwortung für den Schutz der therapeutischen Vertraulichkeit.

Auf dem 3. Hessischen Heilberufetag wollen die hessischen Heilberufskörperschaften Staat und Gesellschaft auffordern, die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. den vorhandenen Status nicht auszuhöhlen.

Der 3. Hessische Heilberufetag findet am
17. März 2010 ab 15 Uhr in der Casino-Gesellschaft in Wiesbaden (Friedrichstraße 22)
statt.

Nähere Informationen unter www.heilberufetag.de

Gemeinsame Pressemitteilung von Landesärztekammer Hessen, Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Landeszahnärztekammer Hessen, Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen, Landesapothekerkammer Hessen, Landeskammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Hessen, Landestierärztekammer Hessen 

Kontakt:

Landesärztekammer Hessen:
Katja Möhrle
Fon: 069 97672-188
Mobil: 0151 18804980
E-Mail: katja.moehrle@laekh.de

Landeszahnärztekammer Hessen:
Annette C. Borngräber
Fon: 069 427275-114
Mobil: 0172 6915367
E-Mail: borngraeber@lzkh.de

Kassenärztliche Vereinigung Hessen:
Karl Matthias Roth
Fon: 069 79502-755
Mobil: 0179 7865970
E-Mail: karl.roth@kvhessen.de

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