Hessisches Rauchverbot darf nicht verwässern
Förderung von Prävention statt Lockerung des Nichtraucherschutzgesetzes
Dass Prävention und Gesundheitsschutz in Hessen auch künftig eine besondere Bedeutung haben sollen, begrüßte der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach heute ausdrücklich. Er sicherte der neuen Landesregierung die Unterstützung der Ärztekammer bei der im Koalitionsvertrag vereinbarten frühzeitigen Prävention von Suchterkrankungen zu. "Wir werden uns in diesem Zusammenhang allerdings auch dafür einsetzen, dass das vom überwiegenden Teil der Bevölkerung angenommene hessische Rauchverbot in seiner jetzigen Form bestehen bleibt," kündigte von Knoblauch an.
CDU und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Nichtraucherschutzgesetz zu überarbeiten. Eine Novellierung des Gesetzes soll das Rauchen in geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten ermöglichen. "Passivrauchen ist potentiell tödlich - und zwar unabhängig davon, ob der Qualm zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einem Lokal eingeatmet wird," unterstrich der Ärztekammerpräsident. "Wenn die in dem Nichtraucherschutzgesetz enthaltenen Vorschriften zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und zur Prävention wieder aufgeweicht werden, büßt das Gesetz seinen Vorbildcharakter vor allem auch für die junge Generation ein." Darüber hinaus verliere die Bevölkerung das Vertrauen in die Beständigkeit gesetzlicher Regelungen.
Von Knoblauch appellierte daher an die politisch Verantwortlichen, sich gegen eine erneute Ausbreitung des blauen Dunstes in hessischen Gastronomiebetrieben zu entscheiden. "Das Rauchverbot in Hessen darf nicht verwässern."
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