Hessisches Ärzteparlament wendet sich gegen verzögerte Ausschreibung der Ärztlichen Stelle Hessen
Bad Nauheim. Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat sich gegen die Verzögerung einer Neuausschreibung der Ärztlichen Stelle Hessen (ÄSH) ausgesprochen. Eine Entfristung des entsprechenden Gesetzes wurde abgelehnt. In der Resolution heißt es: Die Landesärztekammer resp. das Präsidium möge gegen die im "Entwurf eines Gesetzes zur Entfristung und zur Veränderung der Geltungsdauer von befristeten Gesetzen" vorgesehene Verlängerung der Geltungsdauer des "Gesetz über die Bestimmung von Sachverständigen und Sachverständigenorganisationen im Rahmen der Qualitätssicherung bei der medizinischen Strahlenanwendung" Stellung nehmen und diese vollumfänglich ablehnen.
Konkret richtete sich die Kritik der Ärztinnen und Ärzte gegen die vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geplante Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes von bislang 5 auf dann 8 Jahre. Eine Ausdehnung der bestehenden Beleihungsdauer der ÄSH von 2014 bis zum Jahr 2017 sei nicht hinnehmbar, erklärte das Hessische Ärzteparlament am 24. März in Bad Nauheim.
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