Hessische Ärztinnen und Ärzte lehnen eHealth-Gesetz in jetziger Form ab

Fachrichtung:Pressemitteilung

Bad Nauheim. Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen lehnt das eHealth-Gesetz in seiner jetzigen Form ab. Grundsätzlich sei die Vernetzung der im Gesundheitswesen beteiligten Partner zwar zu begrüßen, erklärten die Ärztevertreter am 21. März 2015 in Bad Nauheim. Doch die minimalen finanziellen Anreize könnten nicht über die starrten Regularien und Sanktionen hinwegtäuschen, die mit dem Gesetzentwurf verbunden seien. Die Kosten zum Aufbau der Infrastruktur in Arztpraxen blieben völlig außer Betracht.

Kategorisch sprach sich das Ärzteparlament gegen die Übernahme des sogenannten "Versichertenstammdaten-Managements" aus. Es handele sich dabei um eine Verwaltungsaufgabe der Krankenkassen, die in den Arztpraxen keinen Platz habe. Die für die Nichtumsetzung geplanten Sanktionen in Form einer pauschalen Kürzung ab Mitte 2018 seien nicht akzeptabel. Das hessische Ärzteparlament forderte den Gesetzgeber dazu auf, den Gesetzentwurf deutlich nachzubessern.

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