Hessische Ärztekammer fordert Freilassung von Dr. Ahmed Mohamed Said
Die Landesärztekammer Hessen schließt sich der Forderung der Bundesärztekammer nach Freilassung des ägyptischen Arztes Dr. Ahmed Mohamed Said an. Bei einer friedlichen Gedenkveranstaltung am 16. November 2015 in Kairo war Said, der in Frankfurt als Chirurg gearbeitet hatte, verhaftet und mit vier weiteren Menschenrechtsaktivisten zu einer zweijähren Haftstrafe verurteilt worden. Ungeachtet internationaler Proteste hat ein Gericht in Kairo nun die Berufung gegen das Urteil abgelehnt. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International, die ebenfalls die Freilassung Saids fordert, sitzen 40.000 politische Gefangene in ägyptischen Gefängnissen.
"Dass Dr. Said u. a. wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen das Versammlungsverbot verhaftet und nach Angaben seiner Familie gefoltert und unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten worden ist, verstößt gegen universelle Menschenrechte", erklärt Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen. Laut der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen habe jeder das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Niemand dürfe der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
"In Deutschland genießt Ägypten historisch, zeitgeschichtlich, kulturell und touristisch großes Ansehen. Auch die Demokratiebewegung in Ägypten ist hierzulande auf Hochachtung gestoßen", unterstreicht von Knoblauch zu Hatzbach. Ausdrücklich appelliert der hessische Ärztekammerpräsident daher an die ägyptische Regierung, Maßnahmen zu ergreifen, damit der Urteilsspruch und die politisch motivierte Strafe gegen Said und die vier Mitverurteilten zurückgenommen werden.
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