Der Öffentliche Gesundheitsdienst darf nicht ausbluten
Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen fordert: Gleiche Bezahlung für gleiche Tätigkeit und Ausbildung
Die Lage ist Besorgnis erregend: In Hessen droht der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) finanziell und personell auszubluten. Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat daher am 21. März 2015 die Kommunen aufgefordert, endlich die Notwendigkeit arztspezifischer tariflicher Regelungen für die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst analog der kommunalen Krankenhäuser zu erkennen und umzusetzen: Nur so könne die Attraktivität des ÖGD für Ärztinnen und Ärzte gewährleistet werden: Gleiche Bezahlung für gleiche Tätigkeit und Ausbildung!
Darüber hinaus richteten die Ärztevertreter an die Verantwortlichen in der Landes- und Kommunalpolitik den Appell, für eine den Aufgaben angemessene Personalausstattung in den Gesundheitsämtern zur sorgen und eine Aufwertung des Faches "Öffentliches Gesundheitswesen" in der medizinischen Ausbildung zu erreichen. Die Leitung von Gesundheitsämtern und entsprechenden kommunalen Hauptabteilungen dürfe ausschließlich weisungsunabhängig tätigen, approbierten Ärzten übertragen werden.
Begründung:
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben den niedergelassenen Ärzten und den Kliniken die dritte Säule des Gesundheitswesens in Hessen. Doch ungeachtet zunehmender Aufgaben in der Gesundheitsversorgung findet er in der politischen und öffentlichen Diskussion wenig Beachtung. Ausgenommen bei brisanten Themen, wie Ebola, Influenza, EHEC oder Masern sowie der Krankenhaushygiene und dem Kinderschutz. Hier gelang es mit Hilfe des ÖGD schnell Maßnahmen trotz des Personalmangels auf Grund des noch vorhandenen Engagements zu ergreifen. Gleichzeitig droht dem ÖGD ein massiver Stellenabbau in den Gesundheitsämtern.
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