Delegation von Versorgungsleistungen muss klar definiert werden
Ärztekammer Hessen qualifiziert Medizinische Fachangestellte als Partnerin in der Patientenversorgung
Die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen lassen Ärztinnen und Ärzte immer weniger Zeit für die Patientenversorgung. Gleichzeitig werden Prävention und die Betreuung von - häufig chronisch kranken - Patientinnen und Patienten in einer älter werdenden Gesellschaft immer aufwändiger. "Wir müssen daher neue Wege gehen und die ambulante Versorgung durch die Einbeziehung von Gesundheitsfachberufen stärken", erklärte Ärztekammerpräsidentin Dr. med. Ursula Stüwe heute in Frankfurt. "Aus diesem Grund hat die Landesärztekammer Hessen an ihrer Carl-Oelemann-Schule ein neues Bildungskonzept eingeführt, das Arzthelfer/innen und Medizinische Fachangestellte als Partner/innen der Ärztin und des Arztes in der Patientenversorgung qualifiziert."
Dabei setzt die hessische Ärztekammer auf eine klar definierte Delegation geeigneter Versorgungsleistungen und lehnt die Substitution originär ärztlicher Aufgaben entschieden ab. "Wir möchten, dass das Praxisteam künftig unter ärztlicher Aufsicht Aufgaben bei der Patientenversorgung übernimmt, um niedergelassene Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen deutlicher als bisher zu entlasten", sagte Stüwe. Diagnostik und Therapie müssten allerdings weiterhin alleinige Aufgabe des Arztes bleiben, denn jeder Patient habe das Recht auf eine medizinische Versorgung nach Facharztstandard.
Mit ihrem neuen Fortbildungssystem im Baustein-/Modulsystem, in dem sie als erste Bildungseinrichtung bundesweit auch die Musterfortbildungs-Curricula der Bundesärztekammer umgesetzt hat, bietet die Carl-Oelemann-Schule der Landesärztekammer Hessen individuelle und am Praxisbedarf orientierte Veranstaltungen für Arzthelfer/Innen und Medizinische Fachangestellte an. Damit schafft die Schule beste Voraussetzungen für die Weiterqualifizierung des Praxisteams. Nähere Informationen unter www.carl-oelemann-schule.de.
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