Arztausweis der Landesärztekammer Hessen
Alle hessischen Mitglieder der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) können einen Arztausweis über das Portal der LÄKH beantragen.
Falls Sie noch nicht für das Portal registriert sind, können Sie sich dort registrieren und auf diesem Weg auch andere Services der Kammer nutzen. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie bereits als Mitglied geführt werden, wenden Sie sich an Ihre zuständige Bezirksärztekammer.
Bitte überprüfen und aktualisieren Sie Ihre Angaben im Portal, da diese automatisch für die Erstellung und postalische Versendung des Ausweises verwendet werden.
Sollten Sie einen Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) benötigen, informieren Sie sich bitte zu den Abläufen unter: Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA).
Wichtige Hinweise
Gültigkeit:
Der Arztausweis gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren und wird kostenlos für alle Mitglieder ausgestellt.
- Der Ausweis bleibt Eigentum der ausstellenden Ärztekammer und ist bei Beendigung der Kammerzugehörigkeit oder auf Aufforderung zurückzugeben.
- Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit kann jedoch jederzeit ein neuer Ausweis beantragt werden.
Verlust des Arztausweises:
Der Verlust des Arztausweises ist unverzüglich unter arztausweis@laekh.de oder über das Portal der LÄKH zu melden. Verlorene Arztausweise verlieren automatisch ihre Gültigkeit.
Validierung des Arztausweises:
Hier können Sie prüfen, ob ein in Hessen ausgestellter Arztausweis aktuell gültig ist: https://portal.laekh.de/validatedoc.jsp