Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: Einsichtsrecht für Ärztinnen und Ärzte
Am 1. Januar 2023 tritt das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft (BGBl. 2021 I, 882). Durch die Reform wird das Rechtsinstitut der Betreuung umfassend modernisiert und das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen wesentlich gestärkt. Neben zahlreichen Änderungen wurde erstmalig ein Einsichtsrecht für Ärztinnen und Ärzte sowie ein gesetzliches Ehegatten-Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingeführt.
Für behandelnde Ärztinnen und Ärzte eines nicht ansprechbaren Patienten ist in einer medizinischen Notfallsituation wichtig, zu erfahren, wer Entscheidungen für den Patienten treffen kann und ob der Patient Vorgaben und Wünsche zu einer konkreten medizinischen Behandlung geäußert hat. Diese Fragen können künftig in vielen Fällen durch Einsicht in das ZVR geklärt werden.
Weitere Infos finden Sie im Infoblatt der Bundesnotarkammer.