Krebsmeldung aus dem Praxissystem: Zweiter Förderaufruf für Softwarehersteller
Hessische Ärztinnen und Ärzte, die Patientinnen und Patienten mit Krebs behandeln, sind an das Krebsregister meldepflichtig. Das schließt auch den ambulanten Sektor ein. Zwar steht hessischen Praxen das kostenlose Meldeportal für ihre Krebsmeldungen zur Verfügung, doch die einzelne Erfassung vieler Behandlungsdaten hierüber ist aufwendig. Um die Meldetätigkeit für hessische Praxisteams zu vereinfachen, haben die Landesärztekammer Hessen und das Hessische Krebsregister im August 2023 das Fördervorhaben „Anschluss des ambulanten Sektors“ gestartet.
Softwarehersteller erhalten finanzielle Förderungen, damit sie neue oder optimierte Erfassungsformulare und eine oBDS-Schnittstelle in ihrem Praxissystem (PS) einrichten. Darüber wird es Praxisteams möglich sein, Krebsdaten nach dem bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS) im eigenen System zu erfassen. Anschließend ist ein Meldungspaket zu generieren und an das Krebsregister zu übermitteln – so wie es Praxisteams auch von der Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung kennen.
Informationen zum Fördervorhaben und den bereits teilnehmenden Softwareherstellern sind auf der Website des Krebsregisters zu finden.
Zweiter Förderaufruf: Softwarehersteller können noch teilnehmen
Am 24. Juni 2024 wurde der zweite Förderaufruf für das Fördervorhaben "Anschluss des ambulanten Sektors" im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht. Softwarehersteller von Praxissystemen haben noch die Chance, von der finanziellen Förderung und dem Know-how des Krebsregisters zu profitieren. Die Teilnahme ist noch möglich!
Auf der Website des Krebsregisters erfahren Softwarehersteller, warum sie jetzt an dem Fördervorhaben teilnehmen sollten.
Die Antragsunterlagen zum Fördervorhaben finden Sie hier.