Anmeldung der Auszubildenden zur Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte im Winter 2024/2025

Aktuelles

Auszubildende, die an der Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte im Winter 2024/2025 vom 27. November 2024 bis zum 4. Februar 2025 teilnehmen wollen, sind zwischen dem

31. Juli und 7. August 2024

bei der zuständigen Bezirksärztekammer anzumelden.

Die Anmeldung erfolgt durch Einreichung des Anmeldeformulars.

Außerdem sind der Anmeldung beizufügen:

  1. der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) mit Beurteilungsprotokoll
  2. der Fragebogen über die Tätigkeit der Auszubildenden,
  3. ggf. eine Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung,
  4. bei vorzeitiger Abschlussprüfung zusätzlich: die notwendige Notenbescheinigung der Berufsschule.

Es wird gebeten, die Unterlagen rechtzeitig und vollständig einzureichen, da anderenfalls die Teilnahme der Auszubildenden an der Winterprüfung 2024/2025 nicht garantiert werden kann.

Zur Abschlussprüfung im Winter 2024/2025 sind anzumelden:

  1. Auszubildende, deren Ausbildungszeit nicht später als am 4. April 2025 endet,
  2. Auszubildende, die die Abschlussprüfung vorzeitig abzulegen beabsichtigen (i. d. R. ein Termin vor der regulären Abschlussprüfung),
  3. Wiederholer/-innen, die im vorangegangenen Prüfungstermin die Abschlussprüfung nicht bestanden haben,
  4. sog. Externe, die gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz ca. 4,5 Jahre in dem Beruf der Arzthelferin/des Arzthelfers tätig gewesen sind und beabsichtigen, die Abschlussprüfung abzulegen. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.

Die vorzeitige Zulassung setzt voraus, dass die Leistungen der Auszubildenden während der Ausbildungszeit

  • in den Lerngebieten des berufsbezogenen Unterrichts der Berufsschule im Durchschnitt mit mindestens 2,0,
  • von dem/der Ausbildenden im Durchschnitt mit mindestens "gut" beurteilt werden und
  • die Leistungen in der Zwischenprüfung im Durchschnitt der fünf Prüfungsbereiche mindestens befriedigende Ergebnisse erbracht haben.
  • Beachten Sie auch die Fehlzeiten-Regelung!