Voraussetzungen zur Zertifizierung

Der Antrag muss unter Beifügung des vollständigen/gültigen Programms (mit sämtlichen u. g. Angaben sowie Angaben zum zeitlichen Ablauf und den Referenten) spätestens 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung im Portal gestellt werden. Die einzelnen Programmpunkte müssen den jeweiligen Referenten zugeordnet sein.

Unvollständige Anträge werden nach Ablauf der Nachreichfrist kostenpflichtig abgelehnt.

Antragsteller ist, wer im Portal der Landesärztekammer Hessen die Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme beantragt. Er ist Ansprechpartner der Anerkennungsstelle, an ihn ergehen alle Bescheide im Verfahren, und er schuldet gem. § 9 Abs. 1 der Fortbildungsordnung die Gebühren entsprechend der Kostensatzung.

Die/Der wissenschaftliche Leiter/-in muss Ärztin/Arzt sein.

Die Inhalte einer ärztlichen Fortbildung müssen unabhängig von wirtschaftlichen Interessen sein. Dienstleistungen und/oder Produkte dürfen nicht beworben werden. Interessenkonflikte sind offenzulegen. Diese Hinweise müssen sich auf allen Veranstaltungsankündigungen (Programm, Flyer, Website etc.) befinden (siehe Beispiele A und B unten).

Bei gesponserten Veranstaltungen, bei Veranstaltungen von pharmazeutischen Unternehmen, Herstellern von Medizinprodukten, Dienstleistern (z. B. Labore) bzw. von diesen abhängigen/beauftragten Unternehmen sind die Höhe der Gesamtaufwendung (z. B. Kosten für die Ausrichtung der Veranstaltung, geldwerter Vorteil, Referentenhonorare, Bewirtungskosten etc.) sowie die jeweiligen Zuwendungen der Sponsoren offen zu legen
Diese Angaben müssen in allen Veranstaltungsankündigungen (Programm, Flyer, Website etc.) erfolgen (Beispiel s. unten Fall A). Die Nennung der Sponsoren darf nicht als Marketingmittel missbraucht werden.

Bei anderen Veranstaltern müssen Angaben zur Gesamtaufwendung nur gemacht werden, wenn diese voraussichtlich € 3.500 pro Tag überschreiten (Beispiel s. unten Fall B).

Zusätzlich beizufügen ist eine Liste aller Referenten mit Angaben zu deren Qualifikation und Arbeitgeber/Dienstadresse.

Veranstalter, Referenten und die wissenschaftliche Leitung müssen in einer Selbstauskunft ihre potenziellen Interessenkonflikte gegenüber den Teilnehmern offen legen (z. B. erste Folie bei Vorträgen, die mindestens 10 Sekunden sichtbar bleiben muss, Handout, Aushang, Hinweis im Programm, Link oder Download). Zusätzlich muss dies auch auf Anforderung gegenüber der LÄKH erfolgen.
 

Beispielformulierung:

Fall A)
"Die Inhalte dieser Veranstaltung werden produkt- und dienstleistungsneutral gestaltet. Wir bestätigen, dass die wissenschaftliche Leitung und die Referenten potentielle Interessenkonflikte gegenüber den Teilnehmern offenlegen. Folgende Firmen treten als Sponsoren auf: Firma XYZ mit 3.500€, Firma ABC mit 200€. Die Gesamtaufwendungen der Veranstaltung belaufen sich auf ca. 15.000€."

Fall B)
"Die Inhalte dieser Veranstaltung werden produkt- und dienstleistungsneutral gestaltet. Wir bestätigen, dass die wissenschaftliche Leitung und die Referenten potentielle Interessenkonflikte gegenüber den Teilnehmern offenlegen. Es besteht kein Sponsoring der Veranstaltung, die Gesamtaufwendungen der Veranstaltung belaufen sich auf ca. 9.000€."
 

Bitte verwenden Sie das Antragsverfahren im Portal der Landesärztekammer Hessen: https://portal.laekh.de

Ihre Ansprechpartner/-innen:

Kerstin Kalhöfer
Teamleiterin, Anerkennungsstelle für Fortbildungsveranstaltungen
Gabriele Volz
Sachbearbeiterin, Anerkennungsstelle für Fortbildungsveranstaltungen
Kerstin Elzenheimer
Sachbearbeiterin, Anerkennungsstelle für Fortbildungsveranstaltungen
Nicolas Kanja
Sachbearbeiter, Anerkennungsstelle für Fortbildungsveranstaltungen
Bianca Jurasek
Sachbearbeiterin, Anerkennungsstelle für Fortbildungsveranstaltungen