Elektronischer Informationsverteiler (EIV)
Eine wechselseitige Anerkennung der Fortbildungsveranstaltungen unter den Kammern macht es möglich, dass Ärzte anerkannte Fortbildungsveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet nutzen können.
Werden die Punktemeldungen elektronisch vorgenommen, muss sichergestellt werden, dass die Punkte von jedem Teilnehmer zur jeweils zuständigen Ärztekammer gelangen. Dafür sorgt der Elektronische Informationsverteiler (EIV). Er verfügt über aktuelle Stammdaten zu den Veranstaltungsnummern (VNR) sowie über die Information, welche einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) zu welcher Kammer gehört. Diese Daten werden regelmäßig von den Kammern aktualisiert und ermöglichen die Verifizierung und Zuordnung der vom Veranstalter eingehenden Meldungen und deren Verteilung an die richtige Ärztekammer.
Ärztinnen und Ärzte registrieren ihre Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung möglichst mit ihrer einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) in Form eines Barcodes. Die jeweiligen Barcodes können Sie in Hessen unter der Adresse https://portal.laekh.de bestellen.
Nur wenn einem Veranstalter die EFN (am besten in Form des Barcodes) vorliegen, können die erworbenen Punkte über den EIV in das elektronische Punktekonto eingelesen werden.
Über einen gesicherten Portal-Zugang kann der Arzt sich über seinen aktuellen Punktestand informieren - in der Landesärztekammer Hessen unter https://portal.laekh.de.
Die unten stehende Grafik stellt eine schematische Darstellung des Zusammenspiels von OnlineZert, Kammerdatenbank, EIV und Fortbildungspunktekonto dar. Für eine vergrößerte Darstellung mit Erläuterungen im PDF-Format klicken Sie bitte auf das Bild.